Duisburg. Mehrere Männer fielen in der Dusche der JVA Duisburg-Hamborn über einen Sexualstraftäter her. Ein Oberhausener wurde dafür verurteilt.
Nach mehrtägiger Hauptverhandlung verurteilte das Landgericht am König-Heinrich-Platz einen 40 Jahre alten Oberhausener wegen gefährlicher Körperverletzung. Im Mai 2019 hatte er gemeinsam mit mehreren Mithäftlingen einen 31-jährigen Dinslakener in der Gemeinschaftsdusche der Justizvollzugsanstalt Hamborn misshandelt.
Die Anklage war davon ausgegangen, dass der Angeklagte und seine Komplizen den Mann zunächst schlugen und ihn dann mit einem Schlauch quälten. Grund für die Bestrafung soll der Umstand gewesen sein, dass der Geschädigte wegen sexuellen Missbrauchs einsaß und die Mitgefangenen offenbar der Ansicht waren, die Bestrafung durch die Justiz reiche nicht aus.
Schläge in der Gemeinschaftsdusche: Strafe gegen 40-Jährigen erhöht sich
Der Schlauch spielte im Urteil gegen den 40-Jährigen allerdings keine Rolle mehr: Es blieb am Ende der Beweisaufnahme unklar, ob der Angeklagte daran beteiligt war. Der kurzsichtige Geschädigte, der in der Dusche keine Brille trug, hatte dazu nur recht ungenaue Angaben machen können. Die meisten übrigen Zeugen blieben für die Justiz unauffindbar, weil sie nach ihrer Haftentlassung die Meldevorschriften offenbar nicht so genau genommen hatten.
Übrig blieben nur die Schläge mit der Hand, die der Angeklagte zu Prozessbeginn selbst zugegeben hatte. Dafür wurde er zu einer Einzelstrafe von zehn Monaten verurteilt. Da die allerdings in eine bereits bestehende Strafe von fünfeinhalb Jahren einbezogen werden musste, was auch der einzige Grund war, warum der Fall vor dem Landgericht verhandelt wurde, erhöht sich die Strafe für den 40-Jährigen nun unter dem Strich lediglich um drei Monate.
Zwei ähnlich gelagerte Fälle in kurzer Zeit
Innerhalb kürzester Zeit war es bereits der zweite beim Landgericht anhängige Prozess um Vorfälle in der Duisburger Haftanstalt, bei dem Gefangene sich an Sexualstraftätern vergriffen. Vor zehn Tagen endete der Prozess gegen einen 23-jährigen Mann, der einem Mitgefangenen ein Stück aus dem Ohr biss. Für diese Aktion konnte der zur Tatzeit psychisch gestörte Angreifer, der offenbar Einflüsterungen von Mithäftlingen erlag, allerdings nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.