Duisburg. Prozess vor Gericht: Insassen der JVA Hamborn sollen einen Mithäftling schwer misshandelt haben. Das Opfer war ein verurteilter Sexualstraftäter.

Wegen gefährlicher Körperverletzung steht ein 40-jähriger Oberhausener vor dem Landgericht Duisburg. Im Mai soll er in der Justizvollzugsanstalt Hamborn an einem brutalen Übergriff gegen einen Mitgefangenen beteiligt gewesen sein. Am Dienstag begann der Prozess um die brutale Misshandlung des Opfers, das ein verurteilter Sexualstraftäter ist.

Die Tat soll sich in der Gemeinschaftsdusche ereignet haben. Die Frage von Mitgefangenen, ob er „der Kinderschänder“ sei, soll der wegen Missbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte Geschädigte bejaht haben. Daraufhin soll er von mindestens vier Männern geschlagen und gefoltert worden sein.

Duisburger Gefängnis: Misshandlungsopfer konnte die Täter nicht sehen

Nach der Tat hatte der 31-jährige Dinslakener im Krankenrevier nur ungenaue Angaben zu seinen Peinigern machen können. Er beschrieb die Täter, so gut er das angesichts seiner Kurzsichtigkeit und des Umstands, dass er beim Duschen keine Brille trug, vermochte.

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Gegen einen der mutmaßlichen Täter wurde das Verfahren eingestellt, weil sein Aufenthaltsort nicht ermittelt werden konnte. Gegen drei Männer wurde Anklage beim Amtsgericht erhoben. Zwei von ihnen wurden dort mangels Beweisen freigesprochen.

Das jetzt eröffnete Verfahren gegen den 40-Jährigen wurde an das Landgericht abgegeben. Grund: Der Angeklagte bringt bereits eine fünfeinhalbjährige Strafe wegen Drogendelikten mit. Im Falle einer Verurteilung wegen des Übergriffs im Gefängnis müsste eine neue Gesamtstrafe gebildet werden, deren Dauer die Strafgewalt des Amtsgerichts deutlich übersteigt.

Weiterer Übergriff gegen Sexualstraftäter in der JVA Hamborn

Vor der Strafkammer gab der Angeklagte zu, den Geschädigten geschlagen zu haben. „Nachdem er zugegeben hatte, dass er sich als Kinderschänder in die Dusche traute, habe ich ihm zwei Faustschläge gegeben.“ Dann, so der 40-Jährige, sei er von einem Mitgefangenen zurückgehalten worden und habe die Dusche verlassen. Was danach geschehen oder nicht geschehen sei, wisse er nicht.

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Der auch als Nebenkläger auftretende Geschädigte wurde aus dem Gefängnis vorgeführt. Während der Angeklagte, der inzwischen in einer Therapieeinrichtung untergebracht ist, selbstständig zum Gericht kommen durfte, muss der 31-Jährige während des Prozesses von zwei Wachtmeistern bewacht werden. Er konnte erneut nur sehr ungenaue Angaben zu den an der Tat beteiligten Personen machen. Ein Urteil wird noch in dieser Woche erwartet.

Innerhalb kürzester Zeit ist es der zweite beim Landgericht anhängige Prozess um Vorfälle in der Duisburger Haftanstalt, bei dem Gefangene sich an Sexualstraftätern vergriffen haben sollen. Für die kommende Woche wird das Urteil gegen einen psychisch gestörten Mann erwartet, der aufgrund von Einflüsterungen Mitgefangener einem angeblich pädophilen Zellengenossen ein Stück Ohr abgebissen haben soll.