Duisburg. Ein 24-Jähriger aus Rheinhausen hatte sich für seinen kleinen Bruder rächen wollen. Warum der Richter trotz der Schläge nachsichtig urteilte.

Ein Motorradhelm soll eigentlich vor Verletzungen schützen. Doch er kann auch das Gegenteil bewirken, wenn man ihn als Schlagwaffe einsetzt. Genau das tat ein 24-jähriger Mann aus Duisburg-Rheinhausen am 29. Juli 2020 in Friemersheim. Der Racheakt landete vor dem Amtsgericht.

Der 24-Jährige hatte sich wieder einmal darüber geärgert, dass der ihm bekannte Mann seinen zehn Jahre jüngeren Bruder beleidigt, ihn einmal sogar zu Boden gerempelt habe, berichtete der Angeklagte. „Am Tattag hat mein Bruder mal wieder weinend vor mir gestanden und mir gesagt, dass der ihn wieder angemacht hätte.“

Mit dem weinenden Bruder ging’s nach Duisburg-Friemersheim

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Gemeinsam mit dem 14-Jährigen schwang sich der 24-Jährige auf sein Kleinkraftrad und brauste zu dem Supermarkt, vor dem sich das zugetragen haben soll. Dort traf er auf den Geschädigten. „Ich habe ihm einmal den Helm vor die Brust geknallt, dabei wohl auch sein Kinn getroffen“, gab der Angeklagte zu. Ein zweiter Stoß in Richtung Brust habe versehentlich wohl auch die Nase des Mannes getroffen. Der erlitt eine Platzwunde am Kinn und eine Nasenbeinprellung.

„Selbstjustiz kann nicht geduldet werden“, meinte der Strafrichter. „Ich will mich ja auch gar nicht entschuldigen“, zeigte der Angeklagte Einsicht. „Aber als mein Bruder mal wieder weinend vor mir stand, habe ich einfach die Nerven verloren.“ Dafür zeigte der Richter ein gewisses Maß an Verständnis. Entgegen der Anklage ging er davon aus, dass der Motorradhelm eben nicht als Waffe eingesetzt worden sei. „Es waren keine Schläge, sondern nur gerade geführte Stöße“, so seine feine, aber schwerwiegende Unterscheidung.

Richter: „Man soll die Kirche im Dorf lassen.“

Bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hätte die Mindeststrafe sechs Monate betragen müssen. Und der 24-Jährige stand bereits wegen eines einschlägigen Deliktes unter Bewährung. Den berufstätigen jungen Mann, der erstmals als Erwachsener vor Gericht stand, hart zu bestrafen, hielt der Richter allerdings nicht für angemessen. „Man sollte die Kirche im Dorf lassen“, meinte er, ging nur von einer einfachen Körperverletzung aus und ließ den Rheinhauser mit einer Geldstrafe von 4000 Euro (100 Tagessätze) laufen.