Duisburg. 30 gegen 5: Ein Duisburger (20) soll der Drahtzieher einer filmreifen Massenschlägerei in Moers gewesen sein. Nun stand er vor Gericht.

Unverhofft kommt oft: Mit vier Begleitern war ein Moerser am 7. Februar 2020 angerückt, um eine Streitigkeit zu klären. Doch das Quintett wurde auf einem Parkplatz in Moers von 30 Männern umringt, die mit sechs Autos heran preschten. Die fünf Männer aus Moers und Kamp-Lintfort zogen den Kürzeren. Und der mutmaßliche Drahtzieher (20) aus Duisburg des Massen-Aufmarsches landete vor dem Jugendschöffengericht.

Die Anklage hatte dem 20-Jährigen gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Auch er soll zugeschlagen haben. Der hatte das zu Prozessbeginn bestritten: Er sei bei seiner Ankunft auf dem Parkplatz des Enni-Sportzentrums in Moers-Rheinkamp selbst mit einer Waffe bedroht worden und habe schleunigst das Weite gesucht. Wie es dazu kam, dass die fünf Widersacher Beulen und Schrammen davon trugen, wisse er nicht.

Duisburger (20) soll Drahtzieher einer Massenschlägerei in Moers gewesen sein

Die Zeugen zeichneten ein diffuses Bild des Geschehens. Sie seien mit Fäusten, Teleskopschlagstöcken und Baseballschlägern traktiert worden, berichteten Geschädigte. Erstaunlicherweise war keiner von ihnen dabei ernsthaft verletzt worden. Und es schien lediglich sicher, dass der Angeklagte am Tatort gewesen war. Schließlich hatte er ja auch eigenen Angaben zu Folge zuvor Kontakt zur Gegenseite gehabt. Es soll um angebliche Verleumdungen eines jungen Mädchens gegangen sein, für das mutmaßlich mindestens zwei Beteiligte Interesse gezeigt hatten.

Warum sie denn nicht einfach ins Auto gestiegen und abgehauen seien, sondern sich trotz der feindlichen Übermacht auf eine Auseinandersetzung eingelassen hätten, wollte der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts wissen. „Einer der Kumpels ist so dick“, lautete die Antwort. Bis der eingestiegen gewesen sei, so der Zeuge, wäre ohnehin alles zu spät gewesen...

So ganz genau konnte der Prozess seine Tatbeteiligung nicht aufklären. Am Ende war der Angeklagte aber damit einverstanden, dass das Verfahren gegen ihn gegen Zahlung einer saftigen Geldbuße von 3500 Euro eingestellt wurde.