Duisburg. Wegen bewaffneten Drogenhandels steht ein Duisburger (28) vor Gericht. Er behauptet, Drogen und Waffen hätten nicht ihm gehört.
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Vier Gramm Kokain und ein Messer fand die Polizei in der Tasche eines 28-jährigen Hombergers, als sie ihn am 25. September 2020 in der Nähe einer Skateranlage in Hochheide kontrollierte. In der Wohnung des Mannes lagen zweieinhalb Kilo Drogen – und eine täuschend echt aussehende Schreckschusspistole. Vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz droht ihm deshalb nun eine Mindeststrafe von fünf Jahren wegen bewaffneten Drogenhandels.
Die Anklage geht davon aus, dass der 28-Jährige in der Zeit vor seiner zufälligen Entdeckung regelmäßig Drogen kaufte und in seiner Wohnung lagerte, um sie gewinnbringend zu verkaufen. Als die Polizei kurz nach dessen vorläufiger Festnahme an der Ottostraße die nahe gelegene Wohnung des Mannes durchsuchte, stieß sie auf rund 600 Gramm Marihuana, 700 Gramm Ecstasy-Tabletten, fast ein Kilo Marihuana und 363 Gramm nahezu reines Kokain.
28-Jähriger Duisburger wartete mit einer verwunderlichen Erklärung auf
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Der Angeklagte wartete zu Beginn des Prozesses mit einer höchst verwunderlichen Erklärung dafür auf, wie das alles in seinen Besitz gekommen sein soll. „Er hat einige Zeit zuvor zwei Männer kennengelernt“, ließ er seine Verteidigerin vortragen. Einer davon habe ihm auch gesagt, dass er mit Drogen handeln würde. In der Nacht vor seiner Festnahme seien die beiden Männer plötzlich bei ihm aufgetaucht. „Sie haben eine Sporttasche gebracht und erklärt, dass sie die für ein paar Tage beim Angeklagten abstellen müssen“, hieß es in der Verteidiger-Erklärung. Als der 28-Jährige das nicht wollte, sei er mit einer Waffe bedroht worden. Auch gegen seine im Ausland lebende Familie seien Drohungen ausgesprochen worden.
Version des Angeklagten muss der Beweisaufnahme standhalten
So habe er es zugelassen, dass die Tasche und die Pistole in seiner Wohnung deponiert wurden. „Die vier Gramm Kokain und das Messer ließen die Besucher auf dem Wohnzimmertisch liegen.“ Der Angeklagte will sie am nächsten Tag eingesteckt haben, um sie einem der beiden Bekannten, der nicht weit entfernt wohnen soll, zu bringen.
Und um ihn zu bitten, dass die Tasche, in der er inzwischen jede Menge Drogen entdeckt hatte, schnellstens abgeholt werden solle. Doch kurz vor seinem Ziel sei der Angeklagte von der Polizei kontrolliert worden. Ob die Beweisaufnahme diese Geschichte auch nur ansatzweise bestätigen kann, wird sich im Laufe von zwei Verhandlungstagen herausstellen.