Duisburg. Ladeplätze für E-Autos werden Pflicht. Stadtwerke beraten Hausbesitzer, Mieter und Vermieter zu Fördergeld und bieten Ökostrom zum Laden an.
Noch im März soll bei Neubauten und Renovierungen der Einbau einer vorbereitenden Infrastruktur für Ladeplätze für E-Autos zur Pflicht werden. Die Stadtwerke Duisburg beraten Immobilienbesitzer, Mieter und Vermieter zur Förderung und nehmen auf Wunsch den Einbau vor. Dazu bieten sie einen Ökostrom-Tarif fürs Laden des E-Autos an.
In vielen Fällen gibt es öffentliche Fördergelder, die einen beträchtlichen Teil der Anschaffungskosten von Wallboxen oder Ladesäulen decken können. Nicht nur Immobilienbesitzer können von solchen Förderungen profitieren. Auch Mieter können sich die Anschaffung von Ladeinfrastruktur für den gemieteten Pkw-Stellplatz fördern lassen. Bis zu 900 Euro gibt es zum Beispiel derzeit für die Anschaffung einer Wallbox vom Staat dazu. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, nach Abstimmung mit dem Mieter, die Nachrüstung von Ladeinfrastruktur zuzulassen.
Elektroautos: Stadtwerke Duisburg bieten zum Laden 100 Prozent Ökostrom an
Elektroautos fahren nur zu 100 Prozent sauber, wenn der Strom zum Laden des Autos aus erneuerbaren Energien kommt. Wer nach Installation der Ladesäule oder Wallbox den Strom von den Stadtwerken beziehen will, kann dazu beim Duisburger Energieversorger einen 100-Prozent-Ökostrom-Tarif buchen und als Bonus an allen Ladesäulen in Duisburg ein Jahr kostenlos Strom tanken.
40 Ladepunkte an zehn Standorten betreiben die Stadtwerke derzeit in Duisburg. 2020 wurden hier 478 E-Autos und 1975 Fahrzeuge mit Hybrid-Antrieb neu zugelassen. Insgesamt fahren fast 232.000 Autos durch Duisburg.
Neues Gesetz für Elektromobilität: Das sind die Vorgaben für Gebäude
Bis 2030 soll der Anteil von E-Autos auch hier deutlich steigen, bundesweit sollen dann sieben Millionen Elektroautos über die deutschen Straßen rollen. Das neue Gebäude-Elektromobilität-Infrastrukturgesetz (GEIG) soll dazu beitragen. Die Vorgaben: Bei Neubauten oder größeren Renovierungen von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen muss künftig jeder Stellplatz so mit Leitungen ausgerüstet werden, dass eine Wallbox oder Ladesäule installiert werden kann. Bei Nicht-Wohngebäuden gilt diese Pflicht ab dem siebten Stellplatz, wobei jeder dritte dieser Stellplätze mit den Leitungen ausgerüstet werden muss.
Fragen zur Elektromobilität in Duisburg beantworten die Stadtwerke unter . Weitere Fakten zur Elektromobilität gibt es auf https://www.stadtwerke-duisburg.de/energieberatung/privatkunden/elektromobilitaet/