Duisburg. Ein 31-Jähriger soll in Duisburg eine Freundin seiner Ehefrau vergewaltigt haben. Der Angeklagte bestritt die Tat schon vor dem Prozessauftakt.

Wegen Vergewaltigung steht ein 31 Jahre alter Duisburger vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Am 17. November 2020 soll er in deren Wohnung eine gute Freundin seiner Ehefrau vergewaltigt haben. Doch ein konfliktbereiter Verteidiger sorgte dafür, dass die Aufklärung des Falles sich nun um mindestens zwei Monate verzögert.

Die Geschädigte soll die Ehefrau des Angeklagten öfter besucht haben. So soll es dem 31-Jährigen nicht schwer gefallen sein, sich in den Besitz eines Schlüssels für ihre Wohnung zu bringen. Dort soll er sie am Tattag erwartet haben. Er soll sie gefesselt und vergewaltigt haben.

Angeklagter will Verhältnis mit Duisburgerin gehabt haben

Im Vorfeld des Prozesses, so war am Rande des Verhandlungsauftakts zu hören, soll der Angeklagte diesen Vorwurf bestritten haben. Er habe sich nicht etwa unrechtmäßig Zugang zu der Wohnung verschafft, sondern habe ein Verhältnis mit der Geschädigten gehabt.

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Doch weit kam das Verfahren bislang nicht. Der Wahlverteidiger – der Angeklagte hat auch eine Pflichtverteidigerin – rügte zu Prozessbeginn erst einmal die Kammerbesetzung. Weil er die ordnungsgemäße Bestellung der Schöffen nicht habe überprüfen können. Und er schob gleich einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens hinterher, weil er nicht fristgerecht geladen worden sei.

Vergewaltigungsprozess bis Anfang Mai ausgesetzt

Der Vorsitzende der Strafkammer musste zugeben, dass das nicht möglich gewesen sei. Weil der Wahlverteidiger sich erst am 18. Februar bestellt habe. Und weil die Akte nach der Einsicht der Vertreterin der als Nebenklägerin auftretenden Geschädigten verspätet erst vor wenigen Tagen zum Gericht zurückkehrte.

Nach kurzer Beratung kam die Kammer zu dem Schluss, dass der Wahlverteidiger wegen der verspäteten Ladung einen Anspruch auf Aussetzung des Verfahrens habe. Allerdings war dem Vorsitzenden anzumerken, dass ihn dieser Umstand nicht gerade erfreute. Bei der Suche nach einem neuen Termin und der Frage, ob der in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte auf freien Fuß gesetzt werden müsse, falls ein neuer Prozessanlauf nicht zeitnah stattfinden kann, wurde der Ton im Saal deutlich rauer. Aufgrund der engen Terminlage der Kammer wird die Hauptverhandlung frühestens Anfang Mai erneut beginnen.