Duisburg. Das Amtsgericht hat einen Mann aus Hamborn verurteilt. In neun Fällen täuschte er Käufer von Gebrauchtwagen, die er im Internet angeboten hatte.
Wegen gewerbsmäßigen Betruges in neun Fällen hat das Amtsgericht einen 39 Jahre alten Mann aus Hamborn zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte bereits zu Beginn des zweitägigen Verfahrens gestanden, Käufer von gebrauchten Fahrzeugen, die er als Privatmann im Internet angeboten hatte, getäuscht zu haben.
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Die Tachos der Fahrzeuge zeigten nicht die wirkliche Laufleistung der Fahrzeuge an. Der Angeklagte räumte ein, er habe die Tachos manipuliert. Um bis zu 200.000 Kilometer drehte er die Anzeigen zurück. Das brachte pro Verkauf mehrere tausend Euro ein.
Vor Gericht in Duisburg: Angeklagter behauptete, Alleintäter zu sein
Der 39-Jährige war ursprünglich wegen bandenmäßiger Taten angeklagt gewesen, die er mit mindestens einem Mittäter begangen haben soll. Doch er hatte beteuert, er habe die Betrügereien alleine begangen. Das Gegenteil war dem Mann nicht zu beweisen. Damit schlug der Angeklagte gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Er schützte eventuelle Mittäter und eine Verurteilung wegen bandenmäßiges Betrugs, die ihm noch eine deutlich höhere Strafe eingebracht hätte, schied aus.
Strafmildernd wirkte sich im Urteil das Geständnis des 39-Jährigen aus. Zu seinen Lasten wirkte sich allerdings eine Reihe von Vorstrafen aus. Zwar gehörte dazu kein Betrug, aber frühere Verurteilungen wegen Urkundenfälschung hatten wohl etwas mit ähnlichen Vergehen zu tun.
Zeuge beobachtete Verdächtiges und rief die Polizei
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Aufgeflogen war die Sache, weil ein aufmerksamer Zeuge am 4. August 2020 die Polizei alarmierte. Er hatte beobachtet, dass der Angeklagte und ein Begleiter auf einem öffentlichen Platz die Kfz-Kennzeichen eines Autos abschraubten und neue anbrachten.
Die Polizei platzte kurz darauf in die Verkaufsverhandlung der beiden Männer mit einem Ehepaar, das sich für das Auto interessierte. Auch bei diesem Wagen war der Stand des Tachos kräftig geschönt worden. Der Begleiter des Angeklagten saß am Steuer, obwohl er gar keinen Führerschein besaß. In den Verkaufsunterlagen, die bei Eintreffen der Ordnungshüter schnell zugeklappt wurden, fand die Polizei einen falschen spanischen Ausweis mit dem Foto des 39-Jährigen.