Duisburg. Corona-Ärger um eine erfolglose Buchrückgabe in einer Bezirksbibliothek: Was die betroffene Kundin und die Stadt Duisburg zu dem Vorfall sagen.

Jennifer Hoffmann aus Duisburg-Neumühl hat sich jüngst über zwei Mitarbeiterinnen der Hamborner Bezirksbibliothek geärgert.

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Nach einem Beurkundungstermin bei einem Notar in Hamborn will sie dort ein ausgeliehenes Kinderbuch zurückgeben. Dies ist trotz coronabedingt weiter geschlossenen Bibliotheken grundsätzlich möglich. So steht sie vormittags mit ihrem anderthalbjährigen Sohn im Kinderwagen „bei minus sechs Grad und einsetzendem Schneefall“, so die Duisburgerin, vor der der Schaufensterscheibe und nimmt mit einer Mitarbeiterin im Inneren der Bibliothek Kontakt auf.

Stadt Duisburg: Rückgabe der Medien in Bibliotheken nur mit Termin

Diese macht ihr klar, dass die Abgabe von Medien in Corona-Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich sei. Sie verweist auf eine entsprechende Telefonnummer, die auf der Fensterscheibe steht. Jennifer Hoffmann ist schon zu diesem Zeitpunkt etwas irritiert. „Es wartete draußen außer mir und meinem Kind sonst niemand und ich wollte ja nur eben kurz das Buch abgeben“, erzählt sie.

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Sie habe trotzdem pflichtgemäß die Nummer angerufen, woraufhin sich die zweite Kollegin unweit der anderen Mitarbeiterin in der Bibliothek gemeldet habe. Auch sie betont, dass eine Abgabe nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sei.

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„Ich hab ihr gesagt, dass ich bereits draußen stehe und es vielleicht nur 30 Sekunden dauere, in die vorgesehene Schleuse zu gehen und das Buch in den Schlitz des dortigen Automaten zu werfen“, so Jennifer Hoffmann. „Ich hatte auch meinen Ausweis und damit auch die benötigte Ausweisnummer parat. Mir wurde dann mitgeteilt, dass Kunden erwartet werden, sich Menschentrauben bilden könnten und ich deshalb erst eine gute Stunde später noch mal vorbeikommen sollte. So lange wollte ich aber in der Kälte nicht warten.“

Kundin findet das Vorgehen der Bücherei-Mitarbeiterinnen unverhältnismäßig

Sie habe dann einen Tag später um 12 Uhr einen Termin bekommen. „Den hab ich aber abgesagt, weil ich das alles völlig unverhältnismäßig finde – auch aus Gründen des Infektionsschutzes“, so Jennifer Hoffmann. „Schließlich müsste ich noch mal von Neumühl nach Hamborn fahren und mich damit ja noch mal einem Ansteckungsrisiko aussetzen“, sagt sie.

Stadtsprecher Malte Werning drückt auf Nachfrage der Redaktion zunächst sein Bedauern über den Vorfall aus. Allerdings: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zu dem Zeitpunkt auf eine Kundin mit Termin gewartet.“ Diese sei auch unmittelbar, nachdem Jennifer Hoffmann gegangen sei, erschienen.

Kunden dürfen in Corona-Zeiten nicht aufeinandertreffen

Angesichts der aktuellen Pandemiesituation und des „Lockdowns“ sei ein Bibliotheksbetrieb nur möglich, wenn Kontakte auf ein absolutes Minimum reduziert werden und auch die Kunden gemäß der seit 7. Januar 2021 geltenden Corona-Schutzverordnung selbst nicht aufeinandertreffen. Die Mitarbeiterin der Bezirksbibliothek Hamborn habe gegenüber Jennifer Hoffmann auch versucht zu vermitteln, warum in der aktuellen Situation so gehandelt werden müsse.

Die Ausleihe und Rückgabe von Medien ist nach Angaben der Stadt nur kontaktlos und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Ausleihe und Rückgabe von Medien ist nach Angaben der Stadt nur kontaktlos und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

So werde in der aktuellen Schließungszeit nur der „Bib-to-go-Service“ angeboten. Sowohl die Rückgabe entliehener Medien als auch die Ausleihe von Medien können und dürfen demnach nur nach vorheriger Terminabsprache und kontaktlos erfolgen, ohne das der Kunde das Gebäude betritt.

Stadt: Viele positive Rückmeldungen für „Bib-To-Go“-Verfahren

„Wir bekommen dafür viele positive Rückmeldungen“, so Werning. „Und dennoch hoffen wir sehr, dass wir – wenn es das Infektionsgeschehen zulässt – bald wieder den engen und persönlichen Kontakt pflegen können, den die Duisburger gewohnt sind.“

Eine Rückgabe der Medien, so der Stadtsprecher, sei aber momentan auch gar nicht nötig. „Denn für die Dauer der Lockdown bedingten Schließungen der Bibliotheken wurden die Leihfristen aller Medien, die während der Schließung fällig werden, automatisch verlängert.“ Die Rückgabefrist für die entliehenen Medien der verärgerten Kundin ende demnach erst Ende März 2021, „so dass kein akuter Handlungsbedarf besteht“, so Werning.

Unabhängig davon betont Jennifer Hoffmann: „In der Zeit, in der ich mit den Bücherei-Mitarbeiterinnen gesprochen habe, hätte ich das Buch drei Mal und coronakonform abgeben können...“

>> DUISBURG BIETET BIB-TO-GO-SERVICE IN CORONA-ZEITEN

• Das „Bib-To-Go“-Verfahren der Stadt Duisburg ist nach Angaben des Sprechers Malte Werning online auf www.duisburg.de/microsites/stadtbibliothek/aktuell/bibtogo.php detailliert beschrieben.

• Dort sind demnach auch die Telefonnummern der einzelnen Bezirksbibliotheken aufgeführt.