Duisburg. Duisburg erhebt für die Betreuung von Kindern für Januar 2021 keine Gebühren. Eltern müssen keinen Antrag stellen, Erstattung kommt automatisch.

Alle Elternbeiträge, die von der Stadt Duisburg für den Monat Januar 2021 für eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und im Bereich des offenen Ganztags erhoben wurden, werden erstattet. Das kündigt die Verwaltung an. Die Erstattung soll automatisch erfolgen, indem keine Gebühren für eine Betreuung im Februar abgebucht werden. Eltern müssen also keinen Antrag auf Erstattung stellen.

Oberbürgermeister Sören Link hatte sich für die Rückerstattung der Beiträge eingesetzt. Duisburg ist als Stärkungspaktkommune bei der Zahlung von freiwilligen Leistungen allerdings darauf angewiesen, dass die Aufsichtsbehörden zustimmen.

Gebühren für Kinderbetreuung: NRW beteiligt sich zu 50 Prozent an den Kosten für die Rückerstattung

Link hatte daher von der NRW-Landesregierung ein klares Votum und eine entsprechende Kostenbeteiligung gefordert. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen nun eine Beteiligung an den Kosten von 50 Prozent zugesagt. Der Kabinettsbeschluss dazu soll in der kommenden Woche gefasst werden. Die Erstattung durch die Stadt Duisburg erfolgt vorbehaltlich dieser Entscheidung und der des Rates der Stadt Duisburg.

Die Erstattungsregel gilt für alle Kindertageseinrichtungen, für die gemäß der Elternbeitragssatzung der Stadt Duisburg vom 3. Juli 2009 Beiträge erhoben werden. Dazu zählen alle KiBiz-geförderten Einrichtungen, sowohl in städtischer als auch in freier Trägerschaft.

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