Duisburg. Ein 29-Jähriger missbraucht fünf Jahre lang die Töchter seiner Ex-Lebensgefährtin. Die Mutter beweist mit einem Trick, dass er pädophil ist.

Wegen Kindesmissbrauchs steht ein in Duisburg geborener Mann aus Castrop-Rauxel vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Zwischen 2015 und Anfang 2020 verging sich der 29-Jährige in rund 60 Fällen an den Töchtern seiner Duisburger Ex-Lebensgefährtin. Die Mädchen waren zu Beginn der Taten erst drei und fünf Jahre alt.

Ohne sichtbare Reaktion hörte der Angeklagte dem Geständnis zu, das seine Verteidiger für ihn vortrugen. Er legte nur gelegentlich den Kopf etwas schief. Der 29-Jährige ist schwerhörig. In der vorbereiteten Erklärung wurde der größte Anteil der Anklage eingeräumt: Immer wieder hatte sich der Mann an den kleinen Kindern seiner Ex-Partnerin vergangen, wenn er sich an Wochenenden in der Wohnung der Frau und der Kinder in Duisburg aufhielt, um sein Umgangsrecht wahrzunehmen.

Kindesmissbrauch in Duisburg: Tochter des Täters sieht mindestens eine Tat

Denn auch das gemeinsame Kind des einstigen Paares lebt bei der Frau. Das heute sechs Jahre alte Mädchen soll mindestens einmal Zeugin eines sexuellen Übergriffs an einer der Halbschwestern gewesen sein.

„Unser Mandant hat lange mit sich gerungen, sich dann aber zu einem rückhaltlosen Geständnis entschlossen“, so die Verteidigung. „Er will damit vor allem den Kindern eine Zeugenaussage ersparen.“

Im Gegensatz zu dem, was die Anklage zur Last legt, habe der 29-Jährige aber niemals mit Gewalt gedroht oder solche angewandt, betonte einer seiner Anwälte. „Die Vielzahl der Fälle hat ihn selbst schockiert. Er kann sich selbst nicht verstehen und diese Taten heute nicht mehr nachvollziehen.“

Mutter der Kinder beweist die Pädophilie des Angeklagten mit einem Trick

Die Mutter der Kinder hatte den Angeklagten, nachdem sie erstmals von den Taten erfuhr, selbst dessen pädophiler Neigungen überführt. Sie suchte per Internet den Kontakt zum 29-Jährigen und gab sich dabei als 14-Jährige aus. Der Angeklagte fiel darauf herein. Er schickte ein Foto seines Genitalbereichs und bat das vermeintliche Kind, selbst entsprechende Bilder von sich zu schicken.

Das Geständnis könnte das auf drei Tage angesetzte Verfahren deutlich abkürzen. Möglicherweise wird bereits am 11. Januar ein Urteil gesprochen. Dem bislang nicht vorbestraften Mann droht eine lange Haftstrafe.

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