Duisburg. Ein Duisburger (24) soll eine Minderjährige vergewaltigt und zur Prostitution genötigt haben. Der Prozess vor dem Landgericht endete ohne Urteil.

Manchmal werfen Strafverfahren mehr Fragen auf, als sie beantworten könnten. So war es auch im Landgerichtsprozess gegen einen 24-jähigen Duisburger, dem Vergewaltigung einer Widerstandsunfähigen und Zuführung einer Minderjährigen zur Prostitution vorgeworfen worden war.

Die Anklage ging davon aus, dass der Angeklagte im Januar 2016 eine 17-jährige Duisburgerin gemeinsam mit vier weiteren Männern in einer Duisburger Wohnung vergewaltigt hatte. Dabei soll sich die Jugendliche in einem Zustand befunden haben, in dem sie sich nicht gegen die Zudringlichkeiten der Männer wehren konnte. Ursache waren möglicherweise K.O.-Tropfen. Zudem soll der Mann die 17-Jährige dazu genötigt haben, für ihn der Prostitution nachzugehen.

Angeklagter aus Duisburg sitzt bereits in Haft

Doch es blieb unklar, ob der Angeklagte den wehrlosen Zustand der Geschädigten zur Tatzeit erkennen konnte. Auch war es für das Gericht nicht auszuschließen, dass die Jugendliche schon zuvor an ähnlichen Sex-Partys teilgenommen hatte.

Ebenso fragwürdig blieb, ob der 24-Jährige das wahre Alter der Jugendlichen kannte. Die sagte zudem selbst aus, der Prostitution freiwillig nachgegangen zu sein, um dem Angeklagten aus einer angeblichen finanziellen Zwangslage zu helfen.

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Da der 24-Jährige zur Tatzeit noch Heranwachsender war, die Taten bereits fast fünf Jahre her sind und der Angeklagte derzeit eine längere Strafe wegen Drogenhandels absitzt, wäre selbst bei einem Schuldspruch kaum eine nennenswerte Verlängerung seines Aufenthaltes hinter Gittern herausgekommen. Vor diesem Hintergrund wurde das Verfahren im Einverständnis aller Beteiligten eingestellt.