Duisburg. In Duisburg gilt anders als im Rest des Bundeslandes eine abgeänderte Kontaktbeschränkung – ein Kompromiss. Was verspricht sich die Stadt davon?

Im Corona-Hotspot Duisburg gilt seit Mittwoch für private Treffen im öffentlichen Raum eine laut Stadt strengere Kontaktbeschränkung. Diese gestattet allerdings sogar Ansammlungen von mehr Personen als im Rest des Bundeslandes. Was verspricht sich der Krisenstab von der Sonderlösung?

[Hinweis der Redaktion: Stadt und Land haben die missverständliche Formulierung am 17. Dezember korrigiert. Der Artikel behandelt den alten Stand, die erste Fassung der Duisburger Allgemeinverfügung. Zum Bericht über die Überarbeitung und die Gründe des Patzers.]

[Hinweis der Redaktion auf eine eine Erklärung: Treffen außerhalb der Wohnung – das gilt im Hotspot Duisburg]

Für die Verwaltung antwortet Stadtsprecher Peter Hilbrands: „Bei der Verschärfung der Kontaktbeschränkung wird der Infektionsschutz damit insgesamt verbessert, da nun nur noch ein persönlicher Kontakt mit Personen aus einem anderen Haushalt erlaubt ist.“ Das Virus werde über Kontakte zwischen Menschen verbreitet – „daher geht es bei allen Maßnahmen um die Reduktion von persönlichen Kontakten“, so Hilbrands.

Nochmals zum Vergleich: Aufgrund der neuen Allgemeinverfügung sind in Duisburg seit dem 16. Dezember abweichend von der Coronaschutzverordnung NRW „Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen – oder von Personen eines Hausstandes mit mehr als einer weiteren Person – untersagt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren und unterstützungsbedürftige Personen bleiben von dieser Regelung ausgenommen.“

In den Städten um Duisburg herum gilt die Coronaschutzverordnung. Danach darf der Mindestabstand im in der Öffentlichkeit unterschritten werden „beim Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes mit höchstens insgesamt fünf Personen, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden.“

Beide Regeln für private Treffen im öffentlichen Raum haben also gemeinsam,

■ dass sich nur noch Personen aus maximal zwei Haushalten treffen dürfen und

■ dass Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden.

Die Unterschiede:

■ NRW-weit dürfen sich höchstens fünf Personen privat öffentlich treffen – in Duisburg auch mehr, sofern alle bis auf einen Anwesenden einem Hausstand angehören.

■ Treffen von je zwei unter einer Wohnadresse gemeldeten Personen sind in Duisburg verboten, andernorts noch erlaubt. In Duisburg darf beim Zusammentreffen zweier Hausstände nur einer davon mit mehr als einer Person vertreten sein.

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Regelung ist ein Kompromiss – eine „Musterallgemeinverfügung des Landes“

Diese Regeln verbieten beispielsweise Duisburger Pärchen Spaziergänge ohne Abstand mit mehreren befreundeten Personen eines anderen Hausstandes. Dagegen können in Duisburg beliebig viele (über 14-jährige) Menschen eines Hausstandes – etwa aus Wohngemeinschaften oder zusammenlebenden Großfamilien – in der Öffentlichkeit zusammenkommen, während NRW „höchstens insgesamt fünf Personen zulässt“.

[Zum Corona-Newsblog für Duisburg]

Die Duisburger Allgemeinverfügung entspreche der „Musterallgemeinverfügung des Landes für Städte mit hohen Inzidenzen“, erläutert Stadtsprecher Hilbrands: „Ursprünglich hatten wir eine Kontaktbeschränkung auf generell nur zwei Personen – unabhängig von Haushalts- oder Familienzugehörigkeit – angestrebt.“ Dieser schärferen Kontaktbeschränkung habe das Ministerium jedoch mit dem Hinweis auf den Schutz von Familienrechten abgelehnt.

>>250 EURO BUSSGELD

  • Wer gegen die Kontaktbeschränkungen verstößt und dabei von Polizisten oder Mitarbeitern des Ordnungsamtes erwischt wird, muss 250 Euro Bußgeld zahlen.
  • Die Höhe leitet sich aus der Coronaschutzverordnung NRW ab.