Duisburg. Die Stadt will der Gastronomie in der Corona-Krise weiter mit ihren Mitteln helfen und bis zum Sommer keine Sondernutzungsgebühren kassieren.

Die Stadt Duisburg wird den durch die Corona-Schutzmaßnahmen gebeutelten Gastronomiebetrieben die Sondernutzungsgebühren für die Außenflächen weiterhin und bis Ende Juni 2021 erlassen. Der Rat hatte die Aufhebung der Gebühren Mitte Juni beschlossen.

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Nach den ersten Lockerungen im Mai waren Gaststätten und Geschäften zudem erweiterte Außenbereiche gebührenfrei genehmigt worden, um Wirten und Händlern wegen der Kontaktbeschränkungen noch mehr Freiraum zu geben. Diese Erweiterungsmöglichkeiten bleiben ebenfalls bis Ende Juni 2021 gebührenfrei, teilt die Verwaltung mit.

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„Wir werden uns weiterhin mit voller Kraft dafür einsetzen, die betroffenen Betriebe, Gastronomen und Händler in dieser schwierigen Situation bestmöglich zu unterstützen“, lässt sich darin Oberbürgermeister Sören Link zitieren.

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Die Sondernutzungsgebühren fallen beispielsweise an, wenn öffentliche Flächen, Plätze, Straßen oder Gehsteige für Tische und Stühle in Anspruch genommen werden. Für die Gastronomiebetriebe ist der Außenbereich gerade bei milder Witterung eine wichtige Einnahmequelle. Zudem wird der Extraraum für den Hygieneabstand zum Infektionsschutz benötigt. „Unabhängig von den vorgenannten Gebührenbefreiungen bleiben alle Nutzungen des öffentlichen Raums genehmigungspflichtig“, so die Stadtverwaltung.