Duisburg. Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Einkauf und private Treffen an Weihnachten: Die neuen Corona-Regeln für Duisburg in der Übersicht.

Auch in Duisburg greifen seit dem 1. Dezember die Änderungen in der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen . Sie gelten zunächst bis zum 20. Dezember. Die wichtigsten Regeln in der Übersicht:

  • Die Kontaktbeschränkungen sind noch einmal verschärft worden: Private Treffen im öffentlichen Raum sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt reduziert. Dabei dürfen sich maximal fünf Personen treffen, Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind von dieser Rechnung ausgenommen.
  • Die Maskenpflicht im Handel gilt künftig nicht nur im Geschäft, sondern auch davor und auf den Parkplätzen.
  • Bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern, bleibt es dabei, dass pro Kunde mindestens zehn Quadratmeter vorhanden sein müssen. B ei größeren Geschäften gilt für die über 800 Quadratmeter hinausgehende Verkaufsfläche ein strengerer Schlüssel von 20 Quadratmetern pro Kunde.
  • Der Betrieb von Freizeit- und Vergnügungsstätten , wie zum Beispiel Minigolfplätzen oder Wasserskianlagen, ist bis zum 20. Dezember untersagt.
  • Zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar sind Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis mit maximal 10 Personen erlaubt, zuzüglich Kinder bis 14 Jahren.
  • Zum Jahreswechsel sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke untersagt. Die örtlich zuständigen Behörden können zudem die Verwendung von Pyrotechnik für bestimmte Plätze und Straßen, auf denen eine größere Gruppenbildung zu erwarten ist, verbieten.

Da Duisburg eine von aktuell drei Städten in NRW mit einem Inzidenzwert über 200 ist , darf die Kommune laut Coronaschutzverordnung in Absprache mit der Landesregierungen weitere Verschärfungen verhängen.

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Davon hat der Krisenstab der Stadt Gebrauch gemacht und bereits im November eine Maskenpflicht in Einkaufszonen sowie im Umkreis von 150 Metern rund um Schulen und Kitas beschlossen (wir berichteten) . Diese Maskenpflicht gilt im Zeitraum zwischen 7 und 20 Uhr.

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Außerdem gibt es eine Sperrstunde für Spielplätze von 17 bis 9 Uhr.

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