Duisburg. Prozessauftakt: Kurz vor einer geplanten Urlaubsreise soll ein 61-Jähriger aus Duisburg-Hochfeld seine Frau mit einem Messer attackiert haben.

Obwohl es in seiner Ehe schon seit geraumer Zeit kriselte, wollte ein 61 Jahre alter Hochfelder am 8. August 2018 mit seiner Ehefrau (51) und seiner Stieftochter (19) in den Urlaub fahren. Doch kurz vor der Abfahrt kam es zu einem heftigen Streit in der gemeinsamen Wohnung an der Karl-Jarres-Straße. In dessen Verlauf soll der 61-Jährige seine zehn Jahre jüngere Frau durch zahlreiche Stiche und Schnitte erheblich verletzt haben. Nun steht er wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz.

Der Angeklagte berichtete zu Prozessbeginn von einer zunächst harmonischen Beziehung. 2005 hatte sich das Paar kennen gelernt. Bald danach heiratete der schon einmal geschiedene damalige Mittvierziger die Frau. Nachdem er gesundheitsbedingt seinen Job verloren habe, vom Geld seiner Frau lebte und ständig Zuhause war, sei es bald immer häufiger zu Streitigkeiten gekommen, so der Angeklagte. „Meist ging es um Geld oder um Kleinigkeiten.“

Angeklagter aus Duisburg-Hochfeld: „Sie hat mich mit einer Schere bedroht.“

Dennoch habe man einen gemeinsamen Urlaub geplant. Am Tattag habe er mit seiner Stieftochter einen Mietwagen für die Fahrt nach Südfrankreich abholen wollen, erzählt der 61-Jährige. Weil er sein Handy vergessen hatte, ging er noch einmal zurück in die Wohnung. „Da hat sie mich angeschrien, was ich schon wieder wollte.“ Seine Frau habe plötzlich eine Schere in der Hand gehalten.

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„Ich fühlte mich bedroht und habe ein Messer in der Küche gegriffen.“ Um dieses Messer habe sich ein Gerangel entwickelt. das in das Schlafzimmer führte. „Ich bin mehrfach auf sie drauf gefallen. Mal hat sie das Messer gehabt, mal ich.“ Die Verletzungen, darauf will der Angeklagte wohl hinaus, müssten in diesem Gerangel entstanden sein. Absichtlich auf seine Frau eingestochen habe er jedenfalls nicht.

Verhinderte das Auftauchen der Stieftochter das Schlimmste?

Die Auseinandersetzung endete als oder weil die Stieftochter zurück in die Wohnung kam, um nachzusehen, wo der Angeklagte bleibe. Diese juristisch entscheidende Frage hatte die junge Zeugin bei der Polizei noch recht eindeutig beantwortet: „Als ich kam war alles vorbei. Mein Stiefvater ging in die Küche.“ In ihrer Aussage vor Gericht klang das anders. „Er stand mit erhobenem Messer vor ihr. Als er mich sah ließ er es sinken und ging in die Küche.“

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Die Geschädigte berichtete, ihr Ehemann habe sie plötzlich attackiert. „Ich habe ihn noch gefragt: Was machts du denn? Ich liebe dich doch.“ Doch der Angreifer habe sich nicht bremsen lassen. „Ich habe verzweifelt um mein Leben gekämpft“, so die 51-Jährige. Als ihre Tochter auftauchte, habe der Angeklagte von ihr abgelassen. „Ich habe geblutet wie ein Schwein“, erinnert sich die Zeugin. „Zum Glück wurde kein lebenswichtiges Organ verletzt.“ Für das Verfahren sind bis Mitte Dezember drei weitere Sitzungstage geplant.

>>RECHTLICHER HINTERGUND ZUM VESUCHTEN TÖTUNGSDELIKT

  • Bei einem versuchten Tötungsdelikt ist entscheidend, wie der Versuch endete. Glaubte der Täter, der Versuch habe bereits zum Erfolg geführt? Wurde er durch irgendetwas von der weiteren Ausführung abgehalten? Oder hörte er zu einem Zeitpunkt freiwillig auf, wo das Opfer erkennbar noch nicht dem Tode geweiht schien?
  • Genau das ist auch in diesem Prozess die zentrale Frage: Hatte der Angeklagte bereits von seiner Frau abgelassen, als seine Stieftochter die Wohnung betrat? Dann würde es sich um einen strafbefreienden Rücktritt vom versuchten Totschlag handeln. Eine Verurteilung wäre dann nur wegen gefährlicher Körperverletzung möglich.