Duisburg. Wegen leichtfertiger Geldwäsche steht ein Duisburger (32) vor Gericht. Doch genau dieser Straftatbestand könnte bald abgeschafft werden.

Wegen Geldwäsche steht ein 32-jähriger Duisburger vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Er soll gegen Geld ein Konto zur Verfügung gestellt haben, über das Gelder aus kriminellen Geschäften liefen. Der Angeklagte hätte beim ersten Verhandlungsversuch mit einer lächerlichen Geldstrafe davon kommen können, doch sein Anwalt verfolgt eine andere Strategie: Er spielt auf Zeit, weil er auf eine bevorstehende Gesetzesänderung setzt.

Auf eine Kleinanzeige hin hatte sich der 32-Jährige als „Finanzagent“ gemeldet. Der Mann, mit dem er ausschließlich digital verkehrte, stellte sich unter falschem Namen vor und bot 500 Euro monatlich für die Einrichtung und Unterhaltung eines Kontos an. Er sei Österreicher und könne das in Deutschland leider nicht, behauptete er. Tatsächlich sammelte eine Tätergruppe, deren Spitzen im Ausland saßen, auf diesem Konto und auf anderen Konten die Beute aus Bestellbetrügereien.

Angeklagter gab sich als ungemein naiv

„Mein Mandant hat dem angeblichen Geschäftsmann geglaubt“, so der Verteidiger. Der 32-Jährige habe zu keinem Zeitpunkt daran gedacht, dass kriminelle Dinge eine Rolle spielen könnten. „Ich war gerade erstmals Vater geworden und hatte gerade meinen Job verloren“, berichtete der Angeklagte. „Ich war einfach nur froh, das Geld zu bekommen.“

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Der Strafrichter machte aus seiner Ansicht keinen Hehl: „Warum sollte denn wohl jemand sonst so viel Geld bezahlen?“ Und er bot dem Angeklagten an, seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl – 3200 Euro (80 Tagessätze zu je 40 Euro) sollte der 32-Jährige zahlen – auf die Rechtsfolge zu beschränken. Angesichts der tatsächlichen Einkommensverhältnisse des Angeklagten wäre dieser am Ende wohl mit 800 Euro davon gekommen.

Deutschland muss EU-Richtlinie theoretisch bis Dezember umsetzen

Doch am Ende entschied sich der Angeklagte für das Risiko einer langwierigen Beweisaufnahme. Und der Verteidiger ließ auch durchblicken, was er sich davon erhofft: Aufgrund einer Richtlinie der EU muss in Deutschland in naher Zukunft die Gesetzgebung rund um die Geldwäsche verändert werden. Und während sich voraussichtlich fast alle Vorschriften verschärfen, soll ausgerechnet der Tatbestand der sogenannten leichtfertigen Geldwäsche, um den es auch im vorliegenden Fall geht, gestrichen werden. Seinem Ziel ist der Anwalt nun ein Stück näher gekommen: Der Prozess soll im Januar mit zahlreichen Zeugen von vorne starten.