Duisburg. Die Arbeitskollegin habe harten Sex bevorzugt, beteuerte ein Angeklagter. Im Dezember 2018 hatte er die Duisburgerin krankenhausreif geschlagen.
Auf wenig spektakuläre Weise endete vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz das Berufungsverfahren gegen einen 59 Jahre alten Krefelder. Ihm war vorgeworfen worden, am 16. Dezember 2018 eine 47-jährige Frau in deren Wohnung in Ungelsheim sexuell genötigt und auf sie eingeschlagen zu haben. Die Frau erlitt eine Hirnblutung. Durch zwei Instanzen hindurch hatte der Angeklagte beteuert, es habe sich nur um einen bedauerlichen Sexunfall gehandelt. Nun wurde das Verfahren eingestellt.
Der Vorfall ereignete sich nach einer Weihnachtsfeier einer Institution, für die Angeklagter wie Hauptbelastungszeugin arbeiteten. Der Angeklagte hatte die Frau anschließend aufgesucht und soll sie zur Begrüßung gleich geschlagen haben. Dann soll er sie zu sexuellen Handlungen genötigt und dabei weiter auf sie eingeschlagen haben.
Sex-Attacke in Duisburg: Staatsanwaltschaft zog in Berufung
Der 59-Jährige hatte in erster Instanz damit überrascht, dass er ein sexuelles Verhältnis zur Geschädigten unterhalten habe. Kuschelsex sei bei der Kollegin aber nie gefragt gewesen. Die Frau habe auf harten Sex gestanden, gewalttätige Übergriffe eingeschlossen. Nach neun Verhandlungstagen hatte das Amtsgericht diese Version des Angeklagten als nicht widerlegt angesehen und ihn frei gesprochen.
Die Staatsanwaltschaft zog gegen den Freispruch in die Berufung. Doch nach den ersten Zeugenvernehmungen sperrte sich die Sitzungsvertreterin nicht mehr gegen den Vorschlag des Gerichts, das Verfahren ohne Urteil zu beenden. Insbesondere die Aussage der 47-jährigen Geschädigten, die zahlreiche Gedächtnislücken offenbarte, ließ die Beantwortung der Frage, ob die erheblichen Verletzungen ihr nun mit oder ohne ihr Einverständnis zugefügt worden waren, als schwierig bis unmöglich erscheinen.
Angeklagter muss 2000 Euro an 47-Jährige zahlen
Auf Anregung des Vorsitzenden wurde der Prozess eingestellt. Als Auflage muss der Angeklagte eine Geldbuße von 2000 Euro an die Geschädigte zahlen. Der 59-Jährige war damit einverstanden und vermied so ein zweites ausuferndes Verfahren.