Duisburg. Wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung steht ein 59-Jähriger vor dem Landgericht Duisburg. Das Amtsgericht hatte ihn freigesprochen.
In zweiter Instanz muss sich das Landgericht am König-Heinrich-Platz mit einem Vorfall beschäftigen, der sich am 16. Dezember 2018 ereignete: Nach einer Firmenfeier soll ein 59-jähriger Mann aus Krefeld eine 47-jährige Kollegin in deren Wohnung in Ungelsheim mit Schlägen zu sexuellen Handlungen gezwungen und sie dabei weiter geschlagen haben. Als Folge erlitt die Frau eine Hirnblutung. In erster Instanz hatte der Angeklagte erfolgreich behauptet, die Verletzung sei nur Folge eines Sex-Unfalls gewesen.
Die Anklage ging von sexueller Nötigung und mehrfacher Körperverletzung aus. Immer wieder soll der 59-Jährige auf die 47-Jährige eingeschlagen haben und zuletzt gegen ihren Willen ihr Gesicht gegen sein Geschlechtsteil gedrückt haben. Das Amtsgericht hatte jedoch massive Zweifel, dass es sich um eine strafbare Handlung gehandelt habe.
Staatsanwaltschaft will Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung
Nach neun Verhandlungstagen ließ sich die Version des 59-Jährigen in erster Instanz nicht widerlegen: Er habe seit geraumer Zeit ein sexuelles Verhältnis zu der Frau gehabt. Auch in der Tatnacht habe man den von der Hauptbelastungszeugin bevorzugten harten Sex propagiert. Dass es dabei zu einer Verletzung kam, sei nicht seine Absicht gewesen. Er bedaure das, so die Darstellung des Angeklagten, die er zu Beginn des Berufungsprozesses wiederholte.
Staatsanwalt und Nebenklage hatten gegen den erstinstanzlichen Freispruch Berufung eingelegt. Auf jeden Fall sei der 59-Jährige wegen fahrlässiger Körperverletzung zu verurteilen, betont die Anklagebehörde. Ein Einverständnis zu einer Körperverletzung dieses Ausmaßes habe seitens der Geschädigten nicht vorgelegen.
[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]
Berufungskammer will sich auf Kernbeweise konzentrieren
Der Vorsitzende der Berufungskammer bekundete zu Beginn des Verfahrens seine Absicht, sich auf die Kernbeweismittel konzentrieren zu wollen: Die Einlassung des Angeklagten und die Aussage der Geschädigten. Zudem solle durch einige Zeugen untersucht werden, ob und wie sich die Beschuldigungen der 47-Jährigen veränderten. Vier Monate, so wie in erster Instanz, werde das Verfahren nicht dauern, so der Richter. Bis Ende November sind bislang lediglich zwei weitere Verhandlungstage geplant.