Duisburg. Trotz des Verbots einer Querdenker-Demo in Duisburg haben sich Gegner der Corona-Schutzmaßnahmen versammelt. Die Polizei schritt umgehend ein.

Die Polizei hat am Sonntagmittag eine Ansammlung von Gegnern der Corona -Schutzmaßnamen vor dem Zoo-Haupteingang in Duisburg aufgelöst. An der Mülheimer Straße hatten sich ich laut Polizei rund 40, nach Einschätzung unserer Redaktion rund 70 Menschen versammelt, obwohl das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) am Freitagabend eine angemeldete Kundgebung der „Querdenker“-Initiative mit Marsch in die Duisburger Innenstadt untersagt hatte (wir berichteten).

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Der Antragsteller war mit einem Eilantrag gegen das Verbot der Stadt Duisburg und des Verwaltungsgerichts Düsseldorf auch bei den Münsteraner Richtern gescheitert. Dennoch kamen am Sonntag Demonstranten am Zoo zusammen – darunter nach Angaben der Polizei auch der Anmelder der verbotenen Versammlung und zwei Minderjährige.

Corona-Skeptiker versammelten sich in Duisburg trotz Verbots

Im Verlaufe zeigten Teilnehmer demnach auch ein Plakat mit der Aufschrift „Gegen Corona-Impfungen“ und verstießen gegen die geltenden Corona-Regelungen. Sie hielten keinen Abstand und trugen zumeist keinen Mund-Nasen-Schutz .

Die Polizei war darauf vorbereitet, dass sich Corona-Skeptiker über das Demo-Verbot hinwegsetzen würden. Sie war mit mehreren Fahrzeugen und rund 20 Beamten vor Ort. Die Einsatzleitung bewertete die Zusammenkunft analog zur untersagten Demonstration und löste die Versammlung auf. Auch das Ordnungsamt, als zuständige Behörde für den Infektionsschutz, verbot laut Polizei den Aufzug. Nach mehrfachen Aufforderungen seien die Teilnehmer den polizeilichen Platzverweisen nachgekommen.

Polizei schrieb mehrere Ordnungswidrigkeitenanzeigen

Insgesamt schrieben die Ordnungshüter von Stadt und Polizei jeweils 24 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und wegen des Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung sowie eine Strafanzeige wegen Beleidigung und eine Anzeige wegen Sachbeschädigung an dem Auto eines Pressevertreters.

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Die ursprünglich für bis zu 5000 Teilnehmer beantragte Demonstration hatte die Stadt mit Verweis auf den hohen Corona-Inzidenzwert in Duisburg verboten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Entscheidung bestätigt, auch die Richter am OVG schrieben in ihrer Begründung, es spreche „Überwiegendes für die Rechtmäßigkeit des Verbots“. Einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit des Antragstellers habe die Beschwerde nicht dargelegt.

Zu eine Kundgebung der „Querdenker“ in Bochum, die von den Gerichten genehmigt wurde, fanden sich am Sonntag in Bochum rund 500 Teilnehmer ein, die weitgehend friedlich und diszipliniert demonstrierten.