Duisburg. Ein Mann (27) ist in Hochfeld mit einem Mercedes absichtlich auf einen 32-Jährigen zugerast. Dabei verletzte er eine 13-Jährige und muss in Haft.

Mit einem eindeutigen Urteil endete vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz das Verfahren gegen einen 27-Jährigen. Das Schwurgericht war davon überzeugt, dass er am 29. Februar in Hochfeld gezielt und absichtlich einen Mann mit seinem Mercedes anfuhr. Dabei verletzte er auch eine 13 Jahre Schülerin erheblich. Wegen Mordversuchs muss der 27-Jährige nun für elf Jahre hinter Gitter. Einen Mitangeklagten 24-Jährigen, der zur Tatzeit mit im Auto saß, sprach das Gericht dagegen frei.

Der Tat war eine Auseinandersetzung in einem nahe gelegenen Café vorausgegangen. Die Behauptung des Angeklagten, dass er in Angst und Panik gehandelt habe, sei schon durch die Bilder einer Video-Kamera widerlegt, so das Gericht. „Darauf ist zu sehen, dass der Angeklagte immer wieder seine Widersacher angreifen wollte.“ Die seien, als der 27-Jährige ins Auto stieg, längst verschwunden gewesen.

Attacke mit Auto in Duisburg: 13-Jährige spürt Folgen bis heute

Möglicherweise habe sich der Angeklagte, als er den Haupt-Widersacher kurz danach an der Ecke Liebfrauenstraße und Wanheimer Straße sah, spontan zu dem Angriff entschlossen, hieß es in der Urteilsbegründung.

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Auf riskante Weise habe er ein vor der Ampel wartendes Auto überholt, bevor er ungebremst auf den 32-Jährigen, mit dem er zuvor Streit hatte, zufuhr und ihn auf die Motorhaube lud. Der Mann war dabei schwer verletzt worden. Dann erfasste das Fahrzeug auch noch 13-Jährige. Die Schülerin erlitt eine schwere Beinverletzung, unter deren Folgen sie bis heute leidet.

Richter Joachim Schwartz, Vorsitzender der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg, verkündete das Urteil,
Richter Joachim Schwartz, Vorsitzender der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg, verkündete das Urteil, © Foto: Zoltan Leskovar

Gericht: Angeklagter handelte heimtückisch

Der Angeklagte habe heimtückisch gehandelt, so die Kammer. Denn weder der 32-Jährige noch die 13-Jährige, die sich gerade anschickten von entgegen gesetzten Straßenseiten aus die Wanheimer Straße zu überqueren, hätten mit einem Angriff gerechnet.

Und der 27-Jährige habe mit gemeingefährlichen Mitteln agiert. „Genau an der Stelle, an der der Geschädigte vom Auto getroffen wurde, hatte sich eine Sekunde zuvor noch ein Vater mit einem Kleinkind befunden“, verdeutlichte der Vorsitzende Joachim Schwartz die Gefährlichkeit der Tat.

Gericht sprach Mitangeklagten (24) auf Kosten der Staatskasse frei

Einen 24-jährigen Mitangeklagten sprach das Gericht auf Kosten der Staatskasse frei. „Einen Nachweis für irgendeine Form der Tatbeteiligung hat die Beweisaufnahme nicht erbracht“, so der Vorsitzende. Offenbar hatte der einzige Fehler des 24-Jährigen tatsächlich darin bestanden, dass er nach der Auseinandersetzung in dem Café in das Auto des Angeklagten gestiegen war. Einen Führerschein besaß der vorbestrafte 27-Jährige, der unterwegs noch zwei Autos beschädigte, schon seit geraumer Zeit nicht mehr.

>>24-JÄHRIGER ERHÄLT HAFTENTSCHÄDIGUNG

Mit dem Freispruch wurde dem 24 Jahre alten Mitangeklagten auch eine Haftentschädigung zugesprochen. Er muss nun für die Zeit der Untersuchungshaft vom 4. März bis 9. November entschädigt werden. Die Entschädigung in solchen Fällen regelt das Strafrechtsentschädigungsgesetz.

In Paragraf 7 Absatz 3 findet sich die Vorschrift, dass für jeden angefangenen Tag der freiheitsentziehenden Maßnahme 75 Euro zu zahlen sind. Eventuell durch die Haft entstandene Vermögensschäden sind in diesem Satz nicht enthalten.

Für den Angeklagten bedeutet dies, dass er für gut neun Monate Untersuchungshaft nun eine Zahlung von 18.750 Euro erhält. Der Staat zahlt zudem alle Prozesskosten.