Duisburg. Ungebremst fuhr ein 27-Jähriger in Duisburg auf einen Gehweg, verletzte seinen Kontrahenten und eine 13-Jährige. Lange Haftstrafe gefordert.
Am Ende einer mehrtägigen Beweisaufnahme, die Mitte Oktober vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz begann, hat die Vertreterin der Staatsanwaltschaft elf Jahre und neun Monate Gefängnis wegen versuchten Mordes für einen 27 Jahre alten Angeklagten gefordert. „Absichtlich“, so die Anklägerin in ihrem Plädoyer, habe er am 29. Februar in Hochfeld einen 32-Jährigen angefahren und dabei auch eine 13-jährige Passantin schwer verletzt.
Der 27-Jährige hatte zu Beginn des Prozesses beteuert, er habe niemanden verletzen oder töten wollen . Nach einer Auseinandersetzung in einem albanischen Café habe er nur weg gewollt, sei deshalb, obwohl er keinen Führerschein mehr hat, ins Autos gestiegen. An der Ecke Liebfrauen- und Wanheimerstraße hätten Leute, die zuvor an der Schlägerei beteiligt waren, an der Straße gestanden und ihn anzuhalten versucht. Er habe über den Bürgersteig ausweichen wollen, dabei aber versehentlich genau den Mann getroffen, mit dem er sich zuvor geprügelt hatte. Dass er auch die 13-Jährige erfasste, habe er gar nicht bemerkt.
27-Jähriger fuhr in Duisburg ungebremst auf Gehweg
Diese Version, so die Anklagevertreterin, habe die mehrtägige Beweisaufnahme widerlegt. Ungebremst und ohne Ausweichmanöver, so hatte ein Unfallsachverständiger die Spurenlage interpretiert, sei der Angeklagte direkt auf den Geschädigten zugefahren. Dabei habe er billigend in Kauf genommen, auch weitere Menschen zu treffen. Für die Staatsanwaltschaft handelte der wegen Verkehrsvergehen bereits vorbestrafte 27-Jährige mit Tötungsvorsatz, heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln.
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Für einen 24-jährigen Mitangeklagten beantragte die Staatsanwältin einen Freispruch. Die Darstellung des Angeklagten, sein einziger Fehler sei es gewesen, zu dem Angeklagten ins Auto zu steigen, habe nicht widerlegt werden können. Das sah dessen Verteidiger ähnlich: „Mein Mandant hatte als Beifahrer keine Möglichkeit, irgendwelchen Einfluss auf das Geschehen auszuüben.“
Mordprozess: Urteil soll am 17. November fallen
Der Anwalt des 27-Jährigen sah dagegen keinen Tötungsvorsatz bei seinem Mandanten. „Er fuhr auf eine rot zeigende Ampel zu, hatte Angst, wenn er anhielte, angegriffen zu werden.“ Dass der 27-Jährige bei der Fortsetzung der Fahrt in Kauf nahm, Menschen zu verletzen, wertet der Verteidiger als Notwehr. Allenfalls komme eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht. Das Urteil soll am 17. November verkündet werden.