Duisburg. Maskenverstöße: Warum DVG-Kontrolleure in Corona-Zeiten das Recht bekommen sollten, Bußgelder im Duisburger ÖPNV zu verhängen. Ein Kommentar.

Die Zahlen sind klar: 14.122 Verstöße gegen die Maskenpflicht im ÖPNV, aber nur 877 Bußgelder (Stand 6. November 2020) seit dem 17. August 2020, seit die Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) mit dem Ordnungsamt täglich gemeinsam kontrolliert. Dies liegt daran, dass die DVG auch unabhängig vom Städtischen Außendienst (SAD) das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes überprüft und zwar Verweise in Bussen, Bahnen und von Haltestellen aussprechen kann, aber keine Geldbußen. Es ist Zeit, dies zu ändern.

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Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Die Maskenkontrollen im Duisburger ÖPNV sind intensiv. Der SAD ist täglich präsent – zumindest präsenter als in Nachbarstädten, wie ein Vergleich mit Düsseldorf, Essen, Mülheim, Moers und vor allem Oberhausen im vergangenen September zeigte. Und Verstöße werden konsequent geahndet. Doch wenn DVG-Mitarbeiter unabhängig davon noch viel mehr Maskensünder erwischen, dann sollten sie diese auch zur Kasse bitten können.

Mehr Befugnisse für DVG-Kontrolleure? Das Verkehrsunternehmen und die Stadt Duisburg halten sich bedeckt

Die Stadt, aber auch DVG selbst hält sich bei der Frage, die Befugnisse für ihre Kontrolleure zu erweitern, bedeckt und verweist auf die Politik. Die hat bisher nicht den Mut dazu aufgebracht, entsprechende Entscheidungen zu treffen, wie unlängst ein Treffen von Landesverkehrsministern mit Gewerkschaftsvertretern gezeigt hat. Das Verhängen von Bußgeldern sei eine staatliche Aufgabe und Beschäftigte von Verkehrsunternehmen sollten nicht zu „Hilfssheriffs“ gemacht werden, hieß es da.

Das ist unverständlich, zumal eine Erweiterung der Rechte auf die Zeit der Pandemie begrenzt werden könnte. Angesichts hoher Inzidenzwerte muss alles für den Gesundheitsschutz getan werden – vor allem auch in Bussen und Bahnen, wo oft kein Abstand eingehalten werden kann und Fahrgäste trotzdem ohne oder mit falsch angelegtem und damit wirkungslosem Mund-Nasen-Schutz unterwegs sind. Inklusive der Verstöße an Haltestellen ist dies aktuell in Duisburg bei jedem zehnten Passagier immer noch der Fall. Und die Chance, diese Zahl zu senken, ist bei einem Bußgeld von 150 Euro deutlich höher als bei einem bloßen Verweis.

Berliner Verkehrsbetriebe ahnden Maskenverstöße mit einem Strafgeld von 50 Euro

Dass da, wo ein Wille auch ein Weg ist, zeigen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Sie ahnden Maskenverstöße schon seit mehreren Monaten mit einem Strafgeld von 50 Euro und berufen sich dabei auf ihre erweiterten Nutzungs- beziehungsweise Beförderungsbedingungen.

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