Duisburg. Ein Krefelder steht wegen Körperverletzung und sexueller Nötigung vor Gericht. Er sagt, seine Ex-Geliebte habe beim Sex geschlagen werden wollen.

Wegen Körperverletzung und schwerer sexueller Nötigung muss sich ein Krefelder (58) vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verantworten. Nach einer Betriebs-Weihnachtsfeier soll der Mann am 16. Dezember 2018 eine 46-jährige Frau in deren Wohnung in Ungelsheim fast bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen und sie zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Die 46-Jährige erlitt eine Hirnblutung und eine Gehirnerschütterung.

Der Angeklagte ließ durch seine Verteidigerin vortragen, er habe seit geraumer Zeit eine sexuelle Affäre mit der Frau gehabt. Gewalt sei dabei an der Tagesordnung gewesen. „Die Geschädigte hat immer häufiger gefordert, dass er sie beim Geschlechtsverkehr schlage“, so die Anwältin. So sei es auch am Tattag beim demnach einvernehmlichen Verkehr gewesen. „Es mag sein, dass der Angeklagte aufgrund genossenen Alkohols ein wenig fester zugeschlagen hat als sonst.“

Angeklagter begleitete Geschädigte ins Krankenhaus

Jedenfalls will der 58-Jährige über die Verletzungsfolgen sehr erschrocken gewesen sein. Vier Tage nach dem Vorfall habe er die Geschädigte zu einem Termin im Krankenhaus begleitet. Und bis zum 26. Dezember habe es weiterhin einen ganz normalen Kontakt gegeben. Die Stimmung sei erst gekippt, als er weitere Treffen mit der 46-Jährigen verweigerte, weil seine Lebensgefährtin inzwischen von der Affäre wusste.

In den Tagen danach soll ein anonymer Brief bei der Lebensgefährtin des Angeklagten eingetroffen sein. Darin fanden sich Bilder vom verschwollenen Gesicht der Geschädigten zu sehen und der 58-Jährige wurde indirekt als Gewalttäter dargestellt.

Das traf auch auf einen Chatverkehr zu, dessen Ausdrucke von unbekannter Hand im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses ausgelegt wurden, in dem der Angeklagte wohnt. Die Strafanzeige erfolgte erst 13 Tage nach dem Vorfall.

Bei einem Fortsetzungstermin Ende November will das Schöffengericht zahlreiche Zeugen vernehmen. Außerdem soll durch eine Auswertung des Handys des Angeklagten die Echtheit eines Chat-Verkehrs überprüft werden, mit dem der Angeklagte einige seiner Behauptungen nachzuweisen versucht.