Duisburg. Traditionelle Veranstaltungen wird es im Karneval 2020/21 in Duisburg kaum geben. Auch Alkohol und Bläser müssen wahrscheinlich draußen bleiben.

Corona bremst die Umzüge und Großveranstaltungen in der Session 2020/21 aus. Das hatten auch die Duisburger Narren schon geahnt und wurden in dieser Hinsicht durch das, was am Freitag vor einer Woche in der Düsseldorfer Staatskanzlei zwischen Vertretern des Karnevals und der Landesregierung vereinbart wurde, nicht überrascht.

Doch wichtige Fragen blieben offen: Was ist mit kleinen Veranstaltungen, die gemäß Corona-Schutzverordnung theoretisch durchgeführt werden könnten? Nun verdichten sich Hinweise darauf, dass alle gewohnten Karnevalsformate von dem Verbot betroffen sein werden. Die gute Nachricht ist, dass die Vereine auf eine rechtliche Grundlage hoffen dürfen, die sie von der Haftung für bereits geschlossene Verträge befreit.

Insider deuten Mitteilung aus der Staatskanzlei

Für die Deutung der bislang eher verwirrenden Mitteilungen aus der Staatskanzlei ist man allerdings auf die Auslegungshilfe von Insidern aus höchsten Kreisen des bundesdeutschen Karnevals angewiesen. Die aber möchten in diesem Zusammenhang nicht namentlich genannt werden, weil sie eigentlich Beschlüssen der Landesregierung nicht vorgreifen wollen.

Danach sollen nicht nur Bälle und Partys verboten werden. Denn mit den zwei kleinen Worten „gesellige Karnevalsveranstaltungen“ in der acht Tage alten Presseverlautbarung der Staatskanzlei seien alle üblichen Veranstaltungen wie Prunksitzungen, Kostümsitzungen, Herren-, Damen- und Kindersitzungen gemeint.

Kein Alkohol und wohl auch keine Bläser

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Erlaubt, so ist aus den gut unterrichteten Kreisen zu hören, seien dann nur noch kulturelle Veranstaltungen mit karnevalistischem Einschlag wie Vortragsveranstaltungen oder Konzerte. Natürlich unter Corona-Schutzbedingungen und ohne Alkohol-Ausschank während des Programms. Und auf Bläser sollte man übrigens auch lieber verzichten: die brauchen nämlich gleich acht Meter Abstand zum Publikum.

Als Grund für das Ausbleiben der eigentlich für vergangenen Mittwoch angekündigten konkreten Beschlüsse sehen die, die es wissen können, zwei mögliche Ursachen: Zum einen wolle die Landesregierung möglicherweise vermeiden, die OB-Stichwahlen in Karnevalshochburgen mit dem heiklen Thema zu beeinflussen. Zum anderen werden die einschlägigen Schutzverordnungen gegen Corona in letzter Zeit aus juristischen Gründen nur noch für sehr viel kürzere Zeiträume erlassen oder weiter verlängert als zu Beginn der Krise.

Rechtsgrundlage für Vereine soll rechtzeitig vor Sessionsstart kommen

Was aus Kreisen karnevalistischer Spitzenfunktionäre allerdings auch zu hören ist, und das wäre dann das einzige Positive für die Vereine: Es sei zu erwarten, dass die konkreten Regelungen, Gebote und Verbote rechtzeitig vor Beginn der Session erlassen würden.

Die Karnevalsgesellschaften dürften sich berechtigte Hoffnungen machen, dass sie damit eine Rechtsgrundlage erhalten werden, um aus allen Vertragsverpflichtungen für ihre längst geplanten Veranstaltungen herauszukommen, heißt es.

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