Duisburg. Wegen Zuhälterei steht ein 44-jähriger Rheinhauser vor dem Amtsgericht in Duisburg. Ein Urteil ist aber nicht in Sicht. Warum der Prozess ruht.
Überraschend hat das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz in Duisburg das Verfahren gegen einen 44-jährigen Rheinhauser ausgesetzt, der sich wegen Zuhälterei, Zwangsprostitution, Körperverletzung und Bedrohung verantworten muss. Zunächst hatte sich eine Verzögerung des Verfahrens abgezeichnet, weil Zeugen mit Erkältungssymptomen angesichts der Corona-Schutzvorschriften nicht aussagen konnten. Nun ruht der Prozess erst einmal komplett.
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Das hat allerdings nichts mit Corona zu tun, sondern damit, dass die als Nebenklägerin auftretende Geschädigte früher einmal von der selben Kanzlei vertreten wurde, zu der auch der Verteidiger des Angeklagten gehört.
Prozess in Duisburg: Anwalt sieht mögliche Interessenkollision
Der Anwalt der Frau, die vom Angeklagten zehn Jahre lang zur Prostitution gezwungen worden sein soll, äußerte in diesem Zusammenhang Bedenken, dass eine mögliche Interessenkollision vorliegen könne. Möglicherweise sei der Angeklagte deshalb nicht ordnungsgemäß verteidigt.
Darüber muss nun das Gericht entscheiden. Der Vorsitzende setzte den Prozess vorsichtshalber aber erst einmal komplett aus. Das Verfahren wird irgendwann noch einmal von vorn starten müssen, dann möglicherweise mit einem neuen Verteidiger.
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