Duisburg. Ein 44-Jähriger ist wegen Zuhälterei angeklagt. Erkältete Zeugen durften wegen Corona nicht aussagen. Ex-Satudurah-Chef Freund des Angeklagten.
Vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz hatte das Verfahren gegen einen Duisburger (44), der sich wegen Zuhälterei verantworten muss, eigentlich abgeschlossen werden sollen. Doch nun wird es weitere Sitzungstermine geben. Denn zwei Zeugen konnten aufgrund von Erkältungssymptomen nicht vernommen werden. Zu groß sei die Gefahr, dass sie Coronaviren ins Gebäude schleppen könnten.
Der eine Zeuge hatte sich telefonisch beim Gericht gemeldet, klagte über Erkältungssymptome, Schwindelgefühl und Herzrasen. Ihm wurde dringend geraten, einen Arzt aufzusuchen. Eines aber solle er auf keinen Fall tun: ins Gericht kommen!
Triefnase! Kein Einlass für Zeugen zum Amtsgericht Duisburg
Das hatte der zweite Zeuge offenbar trotz seiner Triefnase tun wollen. Doch bei der Einlasskontrolle am Eingang des Gerichtsgebäudes fiel den Wachtmeistern der Gesundheitszustand des Mannes auf. Sie wiesen ihn ab.
Wann die Zeugen nun wieder vernehmungsfähig sein werden, ist derzeit noch unklar. Juristen fürchten schon jetzt, dass im Herbst und Winter, wenn erfahrungsgemäß Erkältungskrankheiten zunehmen, zahlreiche Strafverfahren verzögert werden könnten oder gar nicht erst beginnen können.
Der Angeklagte nahm die Verzögerung scheinbar gelassen auf. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, fast zehn Jahre lang eine zu Beginn 23 Jahre alte Rumänin, die mit falschen Versprechungen ins Land gelockt worden sein soll, auch unter Einsatz von Gewalt zur Prostitution gezwungen zu haben.
Ex-Satudarah-Chef ist ein Freund des Angeklagten
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Der 44-Jährige bestreitet den Vorwurf. Er habe zwar gewusst, dass seine Freundin dem horizontalen Gewerbe nachgehe, habe damit aber nichts zu tun gehabt.
Das Schöffengericht sah sich am dritten Verhandlungstag private Videos des Angeklagten an, mit denen er zeigen will, dass es sich um eine ganz normale Beziehung gehandelt habe.
Vorsichtshalber hatte der Vorsitzende den Saal durch Wachtmeister sichern lassen. Bei einem vorangegangenen Termin hatte es nach Schluss der Sitzung auf dem Flur lautstarken Ärger unter Besuchn des Prozesses gegeben, an dem auch eine frühere Führungskraft des 2015 verbotenen Rocker-Clubs Satudarah beteiligt gewesen sein soll. „Ich kenne ihn schon seit Kindertagen, bin mit ihm zur Schule gegangen“, begründete der Angeklagte die Anwesenheit des prominenten Zuschauers.