Duisburg. Duisburgs Wahlleitung sieht das Wahlrecht auf ihrer Seite: So hatte sie Briefwählern ohne Unterlagen die Stimmabgabe im Wahllokal ermöglicht.
Durfte die Stadt bei der Kommunalwahl Stimmberechtigte, die beantragte Briefwahlunterlagen nicht erhalten hatten, am Sonntag wählen lassen? In Düsseldorf etwa durften derart verhinderte Briefwähler ohne Wahlschein nicht in den Wahllokalen votieren. In Duisburg schon: 1108 Wähler haben laut Amt am Wahltag eine eidesstattliche Versicherung unterschrieben.
Das Formular mit der Überschrift „Eidesstattliche Erklärung“ hatte die Stadt kopieren und an die 323 Wahlvorsteher austeilen lassen. „Wir haben keinen Hinweis darauf, dass das Verfahren nicht rechtskonform ist“, sagte Stadtsprecherin Anja Kopka am Dienstag.
„Stadt Duisburg hat das Wahlrecht prioritär eingestuft“
Wahlleiter Martin Murrack und seine Stabsstelle Wahlen hatten sich zu diesem Vorgehen entschieden, da die Zahl der Beschwerden über nicht zugestellte Briefwahlunterlagen in der Woche vor dem Wahltag nochmals zugenommen hatte. Die Stadt habe darum darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe für Betroffene nach einer eidesstattlichen Versicherung und mit einem „Ersatz-Wahlschein“ bereits am Freitag in den acht dezentralen Briefwahlstellen und am Samstag im Wahlzentrum in Homberg möglich war.
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So sei vor dem Wahltag eine „niedrige dreistellige Zahl“ von Ersatz-Wahlscheinen ausgestellt worden, berichtet Kopka. „Da nicht absehbar war, ob alle Betroffenen von diesen Möglichkeiten Kenntnis erhalten und deshalb zu befürchten war, dass gegebenenfalls mehrere 100 Wähler nicht ihre Stimme abgeben können, hat die Stadt Duisburg das Wahlrecht prioritär eingestuft, weswegen der Entschluss gefasst wurde, diesen Wahlberechtigten die Wahl noch am Sonntag zu ermöglichen.“
Etwa 2000 Anrufe bei der Briefwahl-Hotline in den letzten Tagen vor der Wahl hätten „die Entscheidung deutlich untermauert“, so Kopka.
Stadt würde „Doppelwähler“ anzeigen
Die Betroffenen mussten auf den Formularen unter der Überschrift „Eidesstattliche Erklärung“ und der Angabe ihrer Adressdaten versichern, dass sie keine Briefwahlunterlagen erhalten haben und neue Stimmzettel beantragen. Zudem seien „ein Identitätsnachweis“ und ein „Vermerk im Wählerverzeichnis“ notwendig gewesen.
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Durch einen Abgleich der eidesstattlichen Versicherungen mit den per Briefwahl eingegangenen Wahlscheinen werde nun überprüft, „ob Doppelwahlen stattgefunden haben“, so Kopka. „Diese würden strafrechtlich verfolgt.“
Eine erste Erklärung für die Verzögerungen und Probleme bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen gab Wahlleiter Murrack am Montag: Die Adressfelder von möglicherweise bis zu 37.000 Wahlbriefen seien falsch formatiert worden. Zudem warf er der Post 1500 Briefe auf Abwegen vor. Ein Post-Sprecher wies die Verantwortung für die Irrläufer zurück.