Duisburg. Durch Überhangmandate hat sich der Duisburger Rat nach der letzten Wahl vergrößert. Wir erklären, wie die Verteilung der Sitze berechnet wird.

Die Kommunalwahl am Sonntag entscheidet nicht nur über die Zusammensetzung, sondern auch über die Größe des Duisburger Stadtrates . Denn wenn eine Partei mehr Direktmandate und damit Sitze im Rat erhält, als ihr anhand des Gesamtanteils der Stimmen eigentlich zustehen, führen Überhangmandate zu einer Vergrößerung dieses Gremiums. Aus dem Grund hat der Rat derzeit 84 Sitze, obwohl es planmäßig 72 sind. Wir erklären, wie die Besetzung des Rates und der Bezirksvertretungen zustande kommt.

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Im Rat orientiert sich die Verteilung der Sitze grundsätzlich am Verhältnis der Stimmen einer Partei zur Anzahl aller abgegebenen Stimmen. Allerdings wird zunächst die Hälfte der 72 vorgesehenen Sitze anhand so genannter Direktmandate vergeben.

Duisburger Rat setzt sich aus Direktmandaten und Reservelisten zusammen

Wer am Sonntag in die Wahlkabine geht, sieht auf seinem Stimmzettel eine Liste mit allen Kandidaten des entsprechenden Wahlbezirks . Sein Kreuz macht der Wähler also zunächst für eine Person, nicht für eine Partei. Der Kandidat mit den meisten Stimmen in einem Wahlbezirk erhält für diesen das Direktmandat – und zieht damit in den Rat der Stadt ein.

In Duisburg gibt es 36 Wahlbezirke, von Overbruch/Vierlinden-Nord (1) bis Großenbaum/Rahm (36). Mit den Direktmandaten ist der Rat somit zur Hälfte besetzt. Die Besetzung der zweiten Hälfte ergibt sich nun ausschließlich aus den Stimmanteilen der Parteien und Wählerbündnisse , für die die Direktkandidaten angetreten sind.

Dadurch sind auch Stimmen für solche Kandidaten nicht umsonst, die am Ende kein Direktmandat erhalten. Denn ihre Stimmen werden der jeweiligen Partei oder Wählergemeinschaft gutgeschrieben. Wer auf diesem Weg in den Rat einzieht, bestimmen die vorher festgelegten Reservelisten der Parteien.

Überhangmandate können den Rat der Stadt deutlich vergrößern

Wie wichtig diese Regelung ist, zeigt das Ergebnis der bislang letzten Duisburger Kommunalwahl im Jahr 2014: Mit Ausnahme von Wahlbezirk 35 (Mündelheim/Hüttenheim-Süd/Ungelsheim) gewann in jedem Wahlbezirk der SPD-Kandidat. Bestünde der Rat nur aus den Trägern der Direktmandate, gäbe es de facto keine Opposition mehr.

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An diesem Beispiel lässt sich auch erklären, wie es zu Überhangmandaten und damit zur Aufstockung des Rates kommt.

Auf die SPD fielen bei der Wahl 2014 insgesamt 40,45 Prozent der Stimmen. Bei einer Ratsgröße von 72 Sitzen hätte das 29 Sitzen für die Sozialdemokraten entsprochen – die aber bereits 35 durch die Direktmandate geholt hatten.

Damit alle gewählten Direktkandidaten ihre Mandate antreten können, gleichzeitig aber auch die Verteilung der Sitze den Stimmanteilen entspricht, wird das Gremium in diesem Fall also um so viele Sitze vergrößert, dass die prozentuale Verteilung wieder stimmt.

Zusammensetzung der Bezirksvertretungen ist weniger kompliziert

Weniger kompliziert verhält es sich bei der Wahl der sieben Bezirksvertretungen. Es gibt keine Direktmandate, sodass die jeweils 17 Sitze alleine nach den Stimmanteilen vergeben werden.

Die Parteien und Wählergemeinschaften besetzen die ihnen zustehenden Sitze dann anhand ihrer Listen. Um in eine Bezirksvertretung einzuziehen, benötigt eine Partei jedoch mindestens 2,5 Prozent der im Bezirk abgegebenen Stimmen – anders als bei der Ratswahl, für die diese Prozenthürde 2019 endgültig gekippt wurde.

>> MANCHE DUISBURGER POLITIKER KANDIDIEREN BEI KOMMUNALWAHL DOPPELT

• Manche der zur Wahl stehenden Politiker kandidieren gleich doppelt: Sie finden sich sowohl als Direktkandidaten auf dem Stimmzettel für den Rat, als auch auf der Liste ihrer Partei für die Bezirksvertretung.

• Das machen in aller Regel solche Kandidaten, die nur geringe Chancen auf ein Direktmandat haben, und gleichzeitig auf der Reserveliste ihrer Partei weiter unten gelistet sind. Ein Ratsmandat ist für diese Kandidaten somit eher unwahrscheinlich.

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