Duisburg. Am 13. September wird in Duisburg der Rat der Stadt neu gewählt. Wir erklären, wie das oberste Organ der Kommune und seine Ausschüsse arbeiten.
Wie viel Geld in Kultureinrichtungen fließt, wie hoch Gewerbesteuern und Kitagebühren sind – über viele wichtige Bereiche des Lebens, Wohnens und Arbeitens in Duisburg entscheidet der Rat der Stadt. Er ist das oberste Organ dieser Kommune. Am 13. September wird der Stadtrat bei den Kommunalwahlen neu gewählt – für eine fünfjährige Amtszeit.
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Was aber ist der Rat? Er ist kein klassisches Parlament wie etwa der Landes- oder Bundestag, sondern ein Verwaltungsorgan. Der Rat hat zwei zentrale Aufgaben. Erstens erlässt er das Ortsrecht, sozusagen „Gesetze“, die nur für Duisburg gelten. Beispiele sind die Haushaltssatzung, aber auch die Gebührensatzung sowie Bebauungspläne.
Duisburger Verwaltung muss Beschlüsse des Rates vorbereiten
Seine zweite Aufgabe ist es, die Arbeit der Verwaltung und der Stadtspitze zu kontrollieren – indem aus seinen Reihen Anfragen und Prüfaufträge gestellt werden. Dazu haben Mitglieder des Rates das Recht, Akten einzusehen und Auskunft von der Verwaltung zu erhalten. Kurzum: Der Rat hat in fast allen städtischen Angelegenheiten das letzte Wort.
Bei so klammen Kassen, wie sie Duisburg hat, sind diese politischen Entscheidungen allerdings immer ein Abwägen oder ein Setzen von Prioritäten: Was drängt mehr – ein Denkmal herzurichten oder ein Jugendzentrum zu sanieren?
Damit der Rat seine Entscheidungen treffen kann, hat die Verwaltung die Pflicht, Beschlüsse vorzubereiten. Das heißt, sie muss Informationen bereitstellen, Lösungen vorschlagen – und auch die Kosten offenlegen.
53 von 84 Sitzen: SPD und CDU geben im Duisburger Rat den Ton an
Der Rat tagte im vergangenen Jahr sieben Mal im Duisburger Rathaus – zwei Sitzungen davon waren Sondersitzungen. Trotz längerer Corona-Pause im Frühjahr sollen es in diesem Jahr genau so viele werden. Den Vorsitz hat Oberbürgermeister Sören Link (SPD); er ist das Oberhaupt der Stadt und Chef der Verwaltung. Sein Amt steht jedoch erst 2025 wieder zur Wahl, wenn auch der Rat das nächste Mal neu zusammengestellt wird.
Die meisten Entscheidungen trifft der Rat mit einer einfachen Mehrheit. In Duisburg geben SPD und CDU den Ton an; zusammen belegen sie 53 von 84 Sitzen.
Der Rat versteht sich vor allem als „Arbeitsparlament“ – Beschlüsse werden im Vorfeld erarbeitet und untereinander abgestimmt, etwa in den Fachausschüssen, an denen auch der jeweils zuständige Bereich der Verwaltung teilnimmt. Das führt dazu, dass eine Diskussionskultur bei den Ratssitzungen nicht immer zu erkennen ist und Entscheidungsprozesse für die Bürger schwer nachzuvollziehen sind.
Es gibt verschiedene Wege, wie ein Thema zum Gegenstand kommunalpolitischer Entscheidungen werden kann. Die Initiative kann vom Rat ausgehen, vom Oberbürgermeister, von den Fraktionen – oder ein Thema wird durch die Bürger auf die Agenda gesetzt.
In den Vorgesprächen der Fraktionen wird dann die Angelegenheit diskutiert, durchaus auch mit Hilfe der jeweiligen Fachleute aus der Verwaltung. In den Ausschüssen und in der Ratssitzung wird dann debattiert und abgestimmt. Wird ein Vorschlag angenommen, ist es Aufgabe der Stadtverwaltung, ihn umsetzen.
Duisburger Bürgerbegehren kippte 2017 eine Ratsentscheidung
Wie im Bundestag können Bürger bei den Ratssitzungen als Zuhörer dabei sein und sie von der Besucherempore aus verfolgen. Sie können sich auch selbst einbringen, indem sie etwa Fragen an den Rat adressieren. Diese Fragen müssen sie jedoch vorab einreichen. Es wird dann zunächst entschieden, ob die Beantwortung tatsächlich in der Zuständigkeit des Rates liegt, oder nicht etwa bei der Bezirksvertretung.
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Als schärfste Waffe verfügen Bürger über die Möglichkeit des Bürgerbegehrens – wenn sie genug Unterschriften haben, können sie eine Entscheidung des Rates erzwingen. Entspricht der Rat einem zulässigen Bürgerbegehren nicht, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden. In Duisburg war das 2017 der Fall: Nachdem mehr als 20.000 Unterschriften zusammengekommen waren, verhinderte ein Bürgerentscheid das vom Rat beschlossene Outletcenter am ehemaligen Güterbahnhof.
>> WAHL AM 13. SEPTEMBER ORDNET AUSSCHÜSSE IN DUISBURG NEU
• Mit dem neu gewählten Rat werden auch alle Fachausschüsse und Beiräte neu besetzt. 13 Ausschüsse gibt es in Duisburg, etwa den Schulausschuss oder den Umweltausschuss. Ihre Vorberatungen helfen dem Rat bei seinen Entscheidungen. Manche Entscheidungen treffen die Ausschüsse auch direkt, wohingegen die Beiräte nur Ratschläge geben können.
• In der Regel ziehen Ratsmitglieder, die Fachwissen oder ein besonderes Interesse am Thema haben, in die Ausschüsse und Beiräte ein. Auf die Mitglieder dieser Gremien einigt sich der Rat zu Beginn einer Legislaturperiode.
• Schließlich wirkt sich die Wahl im September auch auf die Besetzung der Aufsichtsräte der städtischen Unternehmen in Duisburg aus. Denn die Mitglieder der Kontrollinstanzen von Stadtwerken und anderen kommunalen Gesellschaften bestellt ebenfalls der Rat.