Duisburg. Die Coronakrise hat die prekäre Situation der Schulbegleiter in Duisburg noch verschärft. Was sie jetzt von der Stadt wollen – und warum.

Schulbegleiter, oder „I-Helfer“ (Integrationshelfer), haben besonders zu Coronazeiten mit unsicheren und unbefriedigenden Vertragssituationen zu kämpfen. Die pädagogischen Kräfte, die körperlich oder geistig behinderten Kindern in ihrem Schulalltag helfen sollen und für Anbieter wie die Lebenshilfe und den VKM Duisburg arbeiten, bekommen oft nur Jahresverträge – und damit keine Planungssicherheit.

Des Pudels Kern ist nämlich die Refinanzierung der Gehälter, die die Anbieter zahlen. Die läuft über die Kommunen, und in Duisburg blickt die Stadt laut Kritikern pragmatisch auf die Arbeit der Schulbegleiter. Deswegen versammelten sich am Dienstag rund 40 I-Helfer unter der Flagge der GEW auf dem Johannes-Corputius-Platz, informierten über ihre Lage und wollten gesammelte Unterschriften an die Stadt übergeben – wenn denn ein Vertreter der Verwaltung aufgetaucht wäre.

Duisburger I-Helfer: „Wir fordern Planungssicherheit“

Knackpunkt Refinanzierung: Die Duisburger Schulbegleiter störten sich am Dienstag im Innenhafen vor allem an der unsicheren Refinanzierung ihrer Arbeit durch die Stadt.
Knackpunkt Refinanzierung: Die Duisburger Schulbegleiter störten sich am Dienstag im Innenhafen vor allem an der unsicheren Refinanzierung ihrer Arbeit durch die Stadt. © FUNKE Foto Services | Tanja Pickartz

Ute Dautermann, selber langjährige Schulbegleiterin, schildert, wie wichtig die Arbeit der I-Helfer ist. „Es gibt kaum ein Behinderungsbild, das wir nicht zu lindern im Stande sind“, ruft sie energisch in den windigen Innenhafen hinaus, „für die Kinder sind wir Dolmetscher, Hörgerät, Sprachrohr und mehr.“ Deswegen fordert sie Planungssicherheit für sich und ihre Kollegen, nicht mehr bloß Jahresverträge, dank denen alljährlich vor den Sommerferien das große Zittern beginnt.

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„Wir wollen wissen: Wie können wir am Distanzlernen teilnehmen, wie refinanziert die Kommune die Anbieter und zu welchem Teil. Und sollte es nicht auch Aufgabe des Landes sein, dort mitzuhelfen?“

Stadt zahlt nur für „erbrachte Leistung“

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Die Stadt zahlt den Anbietern nur „erbrachte Leistungen“, wenn ein betreutes Kind nun beispielsweise eine Woche krank ist, wird es für die Anbieter schwer, die Gehälter von der Stadt refinanzieren zu lassen. „Dabei sind wir doch für die ganze Klasse da“, ärgert sich Nicole Mau-Folkerts, die ebenfalls I-Helferin ist und gemeinsam mit ihren Kollegen gegen die städtische Politik der Jahresverträge kämpft, die die Eltern immer wieder neu beantragen müssen. Denn, so erklärt sie, ein Grundschulkind im Rollstuhl werde wohl auch die ganzen vier Jahre im Rollstuhl sitzen. Mau-Folkerts sagt: „Festverträge geben Planungssicherheit und Geborgenheit für das Kind.“