Duisburg. Die Arbeit eines Ghostwriters abgeben kann für Studierende Folgen haben. Wie die Universität Duisburg-Essen vorgeht und welche Strafen drohen.
Ghostwriting ist längst keine versteckte Schattenwirtschaft mehr: Wenige Klicks reichen, um entsprechende Angebote im Internet zu finden. Doch die wissenschaftlichen Arbeiten aus fremder Feder können für Studierende schwere Folgen haben.
„Ich sehe mit großer Besorgnis, dass Ghostwriting häufig als Kavaliersdelikt verharmlost wird“, sagt Ulrich Radtke, Rektor der Universität Duisburg-Essen. Dabei verstoßen Studierende mit dem Text eines Ghostwriters nicht nur gegen die Ethik der Wissenschaft: „Eine fremderstellte Arbeit einzureichen stellt eine Täuschungshandlung dar, die rechtliche Konsequenzen hat.“
Ghostwriting an der Universität: Es drohen 50.000 Euro Geldbuße
Werden die Texte eines Ghostwriters unverändert und unter falscher Versicherung an Eides statt abgegeben, droht Studierenden eine Geldstrafe oder eventuell auch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wissen Rechtsexperten. Wie die Universität Duisburg-Essen mitteilt, kann die Geldbuße bis zu 50.000 Euro hoch sein. Hochschulrechtlich ist neben der Bewertung der Arbeit mit der Note 5,0 laut Hochschulgesetzt NRW „im Falle eines mehrfachen“ oder „schwerwiegenden Täuschungsversuches“ die Exmatrikulation möglich.
Bei der Erkennung solcher Arbeiten werden Hochschulen vor Herausforderungen gestellt: „Etablierte Maßnahmen zur Feststellung von Plagiaten greifen nicht“, erklärt der Universitätsrektor und ergänzt: „Wir setzen jedoch stark auf Prävention, indem wir die Studierenden mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vertraut machen und durch Hinweise auf die rechtlichen Konsequenzen von Ghostwriting einer Verharmlosung entgegenwirken.“
>>> EIN GHOSTWRITER PACKT AUS
Lesen Sie hier, wie ein professioneller Ghostwriter über seine Arbeit im Verborgenen berichtet. Er verrät auch, wie viel eine Arbeit kostet und warum er keine moralischen Bedenken hat.