Duisburg. Ausgerechnet in Räumen eines Duisburger Vereins gegen Spielsucht wurde gepokert. Roulettetisch und Spielautomaten fielen bei Razzia auf.

Wegen der Teilnahme an verbotenem Glücksspiel stand ein 38 Jahre alter Duisburger vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Er hatte zu einer Gruppe von zehn Leuten gehört, die in der Nacht zum 11. Oktober 2018 im Keller eines Hauses in Duissern beim Pokern versammelt waren, als Polizisten, Mitarbeiter des Ordnungsamtes und Angehörige der Steuerfahndung vorbei schauten. Mieter der Räumlichkeiten war ausgerechnet ein Verein, der sich die Hilfe für von Spielsucht bedrohte Menschen auf die Fahnen geschrieben hat.

Was nicht ganz zu der Ausstattung des Kellerraumes passen wollte: Zum Zeitpunkt der Razzia standen dort mehrere Spielautomaten, ein Roulette- und zwei Pokertische herum. Dass der Verein etwas mit Spielsucht zu tun hatte, will der Angeklagte erst im Ermittlungsverfahren mitbekommen haben. „Für mich war das nur ein Club, in dem sich Menschen mit ähnlichen Interessen trafen und gelegentlich Besucher mitbrachten.“ Und man habe ja nicht immer gespielt. „Manchmal haben wir auch Fußball geschaut.“

Polizei Duisburg durchsuchte die Räume in Duissern bereits zum zweiten Mal

Zum Beispiel am Tatabend. „Das war so ein Fußballabend, bei dem auch gegessen und getrunken wurde“, berichtete der 38-Jährige. Um zu bestimmen, wer die Kosten dafür tragen müsse, habe man um kleine Einsätze gespielt. Wer Vorsitzender des Vereins sei, wisse er nicht, so der 38-Jährige. Er sei Mitglied, weil der Organisator des Abends ihn mal mit auf die Liste gesetzt habe. Der Beitrag richte sich nach den Kosten für den Verein und schwanke zwischen 70 und 100 Euro – pro Monat.

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Man habe zwar jede Menge Jetons gefunden, aber keinen großen Pott, in dem sich Tausende Euro befunden hätten, berichtete ein Kriminalpolizist. Vor einigen Jahren sei das anders gewesen. Da habe man den Vereinsräumlichkeiten schon einmal einen Besuch abgestattet. Am Ende reichten die Beweise auch damals nicht. „Das beschlagnahmte Geld musste auf Anweisung der Staatsanwaltschaft zurück gegeben werden.“

Version des 38-Jährigen war nicht zu widerlegen

Die Version des Angeklagten konnte am Ende nicht widerlegt werden. „Wo schon kein Geld ist, kann auch kein illegales Glücksspiel sein“, meinte der Strafrichter. Er sprach den 38-Jährigen auf Kosten der Staatskasse frei. In den kommenden Monaten wird es in Duisburg voraussichtlich noch eine Reihe ähnlicher Verfahren geben – mit ähnlichem Ausgang.