Duisburg. Die Polizei Duisburg hat bei einem Mann aus Wedau 15.000 Kinderpornos gefunden. Der 63-Jähriger scheiterte mit seiner Berufung vor Gericht.
Mehr als 15.000 Fotos und Hunderte Videos kinderpornografischen Inhalts fand die Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung eines 63-jährigen in Duisburg-Wedau am 27. Februar 2018. Mit der Verurteilung zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis bestätigte das Landgericht in zweiter Instanz die Entscheidung des Amtsgerichts aus November 2019.
Fotos und Videos zeigten sexuellen Missbrauch in widerlichster Art. Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts waren offenbar gezwungen worden, miteinander und mit Erwachsenen Sex zu haben. Und auch Sex mit Tieren zeigten die Aufnahmen.
Kinderporno-Fund in Duisburg: Angeklagter ist vorbestraft
Bilder, von denen der Angeklagte auch noch in zweiter Instanz behauptete, dass sie von außen auf seine Geräte aufgespielt worden sein müssen. Eine Behauptung, die längst durch kriminaltechnische Untersuchungen widerlegt war. Und einige DVDs habe er nach seiner letzten Verurteilung schlicht im Regal vergessen.
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Trotz dieser Einlassung war der 63-Jährige seltsamerweise damit einverstanden, die Berufung auf das Strafmaß zu begrenzen. Es blieb unklar, ob er wirklich noch auf eine Bewährungsstrafe hoffte. Auch die Staatsanwaltschaft hatte Rechtsmittel eingelegt: Angesichts einschlägiger Vorstrafen des Angeklagten und der Tatsache, dass er bereits unter Bewährung stand, sei das Urteil des Amtsgerichts zu niedrig ausgefallen.
Gefängnisaufenthalt des 63-Jährigen wird sich wohl verlängern
Die Berufungskammer sah nach einer kurzen Beweisaufnahme allerdings keinen Grund, etwas am Urteil des Schöffengerichts zu ändern. Der Aufenthalt des Angeklagten hinter Gittern wird sich voraussichtlich noch deutlich verlängern, da er nun auch noch den Widerruf der Bewährung für eine 17-monatige Vorverurteilung zu erwarten hat.