Duisburg/Oberhausen. Mit Stichen in die Brust soll ein Oberhausener (53) in Duisburg seinen Schwiegersohn (30) lebensgefährlich verletzt haben. Streit um Eheprobleme.

Mit einer Familienangelegenheit der besonderen Art hat es die 5. Große Strafkammer zu tun: Wegen versuchten Totschlags steht ein 53 Jahre alter Oberhausener vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. In der Nacht zum 30. November soll er in Duisburg-Laar seinen Schwiegersohn (30) mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich schwer verletzt haben.

Die beiden Männer sollen sich vor einer Teestube an der Friedrich-Ebert-Straße verabredet haben. Der Angeklagte soll von seinen zwei Brüdern und einem Sohn begleitet worden sein, der Geschädigte soll mit einem Bruder und einem Freund aufgetaucht sein. Es kam zu einem Streit, bei dem es um die Probleme in der Ehe der Tochter des Angeklagten mit dem 30-Jährigen ging.

Familienstreit in Duisburg: Mit Messer mehrfach zugestochen

Mit einem Messer mit mindestens zehn Zentimeter Klingenlänge soll der 53-Jährige mehrfach in Brust, Rücken und Flanke des Schwiegersohns gestochen haben. Der 30-Jährige konnte noch schwer verletzt fliehen. Eine Not-Operation rettete ihm das Leben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte den möglichen Tod des Geschädigten mindestens billigend in Kauf nahm.

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Der 53-Jährige schwieg zu Prozessbeginn zu dem Vorwurf. Lediglich zu seiner Lebensgeschichte machte er einige Angaben: Geboren in der Türkei folgte er 1978 seinen Eltern nach Deutschland. 1983 heiratete er. Der Verteidiger sprach von einer Zwangsehe. Aus der gingen vier Kinder hervor. 2001 trennte sich der Angeklagte von seiner Frau. Ungefähr zur selben Zeit wurde er als Folge eines schweren Arbeitsunfalls frühverrentet.

Angeklagter, Geschädigter und weitere Zeugen schweigen

Der Geschädigte, ein 30 Jahre alter Oberhausener, musste als Schwiegersohn des Angeklagten keine Angaben machen. Und er nutzte dieses Aussageverweigerungsrecht. Auch die Aussage seines Bruders offenbarte nicht viel. Die Schwägerin habe sich kurzzeitig von seinem Bruder getrennt, berichtete er. Er deutete an, dass der nicht ganz treu gewesen sei. Zur eigentlichen Sache wollte der Zeuge nichts sagen. Musste er auch nicht: Denn laut Aktenlage könnte es sein, dass die Gewalttätigkeiten nicht vom Angeklagten ausgingen. Und niemand muss sich selbst oder einen nahen Angehörigen vor Gericht belasten.

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Für das Verfahren sind bis Ende September vier weitere Verhandlungstage geplant.