Duisburg. Ein 41-Jähriger aus Duisburg soll zunächst sich und dann seinen Saufkumpanen geschlagen haben. Vor Gericht kann er sich nicht erinnern.
Zu sagen, ein 41-Jähriger habe bei den Taten, für die ihn das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verurteilte, unter dem Einfluss von Drogen gestanden, wäre eine Untertreibung: Bei einer Sachbeschädigung hatte der Angeklagte mehr als drei Promille intus gehabt. Viel weniger dürfte es bei zwei Körperverletzungen auch nicht gewesen sein. Hinzu kamen Drogen wie Amphetamin und Marihuana.
Drei Tage lang hatte der 41-Jährige im Juni 2015 schon mit einem Bekannten in einem als Proberaum für Musiker genutzten Bunker am Marientor getrunken, Drogen konsumiert und nicht geschlafen. Dennoch überraschte es den Bekannten, dass der 41-Jährige sich ohne Vorwarnung plötzlich selbst eine Flasche auf dem eigenen Kopf zerschlug und dem Kumpan mit einem Faustschlag ein blaues Auge verpasste.
Zeuge sagt in Duisburg: „Es war, als ob jemand einen Schalter umlegte.“
Am 27. Juli 2015 hatte der Angeklagte plötzlich in einem Hochfelder Kiosk einen Wutanfall bekommen. „Es war, als habe jemand einen Schalter umgelegt“, beschrieb ein Zeuge den bis dahin beleibten Stammkunden. Der warf eine halbvolle Flasche in ein Spirituosen-Regal und fegte mit Armbewegungen Inventar zur Seite. Der Kiosk-Betreiber verzichtete vor Gericht allerdings großzügig auf eine Schadenswiedergutmachung.
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Auch der Streit mit einer damaligen Lebensgefährtin endete am 5. August 2017 in Neudorf mit Gewalt. Mehrfach hatte der Angeklagte sie gegen 22 Uhr geschlagen. „Das war eine komplizierte Beziehung“, seufzte der 41-Jährige, der sich allerdings nicht mehr konkret erinnerte. Auch die Sachbeschädigung war völlig aus seinem Kopf verschwunden. „Daran habe ich mich schon nicht mehr erinnert, als mich der Kioskbesitzer einholte und verprügelte“, so der 41-Jährige trocken.
41-Jähriger hat kaum noch Erinnerung an die Taten
Lediglich an die Tat im Musik-Bunker hatte er noch eine verschwommene Erinnerung. „Aber ich will mich auch gar nicht groß verteidigen. Das wird schon alles so gewesen sein.“ Zeugen bestätigten das. Weil die Taten schon so lange her sind, der Angeklagte nicht ganz zurechnungsfähig war und sich schon seit längerer Zeit in Therapie befindet, fiel das Urteil milde aus: Eine dreimonatige Haftstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte muss in dieser Zeit seine Therapie fortsetzen.