Duisburg. Ein gut organisierter Marihuana-Ring hat in Hochfeld das Drogengeschäft beherrscht. Gegen sechs Mitglieder der Drogenbande fiel nun ein Urteil.

Es war eine Razzia, die im Sommer 2019 bundesweit Schlagzeilen machte: Am 2. Juli gelangen Polizei und Staatsanwaltschaft in Hochfeld und Meiderich ein Schlag gegen einen Marihuana-Ring. Die Einsatzkräfte sperrten seinerzeit die Wanheimer Straße für die Großaktion, ein Polizeihelikopter stand über der Stadtmitte. Mittlerweile läuft die juristische Aufarbeitung, bei der immer mehr Detail über das Netzwerk ans Licht kommen.

Ursprünglich sollten sich acht Männer wegen krimineller Geschäfte einer Drogenbande, die zwischen 2016 und 2019 um die Wanheimer Straße in Hochfeld den Straßenverkauf von Marihuana beherrscht haben soll, gemeinsam vor dem Landgericht verantworten. Corona machte daraus drei Prozesse.

Drogenbande aus Duisburg-Hochfeld: Urteil am Montag

Das Verfahren gegen die beiden mutmaßlich an der Spitze der Bande stehenden Männer wird voraussichtlich noch bis September laufen. Einer der Angeklagter befindet sich mittlerweile in einem Zeugenschutzprogramm. Schneller ging da die Verhandlung gegen sechs andere Männer, gegen die das Landgericht Duisburg am Montagnachmittag Urteile fällte.

Ein Foto von der Razzia am 2. Juli im Duisburger Stadtteil Hochfeld.
Ein Foto von der Razzia am 2. Juli im Duisburger Stadtteil Hochfeld. © FUNKE Foto Services | Jörg Schimmel

Ein 54-Jähriger muss wegen Beihilfe für dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Der Mann, den die Staatsanwaltschaft als Haupt-Bunkerhalter bezeichnete, hatte zur Überzeugung des Gerichts nicht auf der untersten Stufe der gut organisierten Tätergruppierung gestanden. Er soll maßgeblich an der Lagerung der Drogen beteiligt gewesen sein. Zu seinen Aufgaben soll es gehört haben, größere Lieferungen in vielen kleineren Teilmengen an unterschiedlichen Standorten zu lagern und im Bedarfsfall auszugeben. Die Bande soll das aus Vorsicht getan haben, damit bei einer Durchsuchung nicht etwa der gesamte Drogenvorrat beschlagnahmt werden konnte.

19-Jähriger war dritter Mann in der Hierarchie

Ein 19-Jähriger hatte laut Anklage als dritter Mann in der Hierarchie, gleich hinter den beiden Drogen-Bossen rangiert und deren Vertrauen genossen. Das Urteil, mit dem er zu 15 Monaten Jugendhaft mit Bewährung verurteilt wurde, spiegelte das allerdings nicht wirklich wider. Allerdings bescheinigte auch die Kammer dem jungen Angeklagten, in große Teile der Geschäfte der Bande eingeweiht gewesen zu sein.

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Zweieinhalb Jahre Gefängnis lautete das Urteil gegen einen 40-Jährigen. Auch er hatte als Bunkerhalter den Drogenhändlern seine Wohnung zur Lagerung von Drogen zur Verfügung gestellt.

29-Jähriger nahm Drogenfund auf seine Kappe

Bewährungsstrafen zwischen 14 und 15 Monaten gab es für drei weitere Männer (23, 29 und 35), die in der Hierarchie des Drogen-Ringes eher untergeordnete Rollen inne hatten. Kurios: Ein 29-Jähriger hatte einen Drogenfund auf seine Kappe genommen, um einen der Dealer-Bosse einen sofortigen Aufenthalt hinter Gittern zu ersparen. Das kostete ihn fünf Monate Untersuchungshaft. „Er hat gesehen, wohin solche Freundschaftsdienste führen“, so ein Verteidiger trocken.

Die beiden Verfahren gegen die sechs Angeklagten konnten nach jeweils nur zwei Verhandlungstagen im Abstand weniger Stunden beendet werden. Verurteilt wurden die meisten von ihnen nur wegen jeweils eines Falles, den sie auch selbst eingestanden hatten. Die übrigen Anklagepunkte waren im Einverständnis aller Verfahrensbeteiligten eingestellt worden.

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