Duisburg. Zwei Drogenbosse sollen den Marihuana-Verkauf in Hochfeld kontrolliert haben. Einer von ihnen befindet sich nun in einem Zeugenschutzprogramm.
Es war einer der größten Coups von Polizei und Staatsanwaltschaft im Jahr 2019: Bei einer Großrazzia an mehreren Orten hoben zahlreiche Einsatzkräfte eine Drogenbande in Hochfeld und eine ähnlich operierende Gruppe in Meiderich aus. Seit Mittwoch stehen die Bandenbosse vor Gericht. Der 32-Jährige und der 29-Jährige sollen an der Spitze der Tätergruppierung gestanden haben. Sie saßen seit dem vergangenen Sommer in Untersuchungshaft. Dort packte der 32-Jährige offenbar bereits aus und wurde in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen.
Die gut organisierte Hochfelder Gruppe soll zwischen Anfang 2016 bis Juli 2019 an der Wanheimer Straße den Ton angegeben haben, wenn es um den Verkauf von Marihuana ging. Die Anklage legt dem 32-Jährigen insgesamt 123 Fälle des Drogenhandels zur Last, in denen es um insgesamt rund 30 bis 35 Kilo Marihuana geht.
Anklage: Duisburger Drogenboss soll alles bestimmt haben
Der Angeklagte soll in der Gruppierung das Sagen gehabt haben, den Nachschub organisiert und das Abpacken sowie die Verteilung der Drogen überwacht haben. Die wurden stets in kleineren Tranchen auf mehrere Wohnungen von Mittätern verteilt, damit bei einer Durchsuchung nicht zu viel der kostbaren Ware verloren ging. Auch die gesamten Einnahmen, die von Straßenverkäufern, so genannten Läufern erzielt wurden, sollen bei dem Angeklagten gelandet sein. Der soll dann die Verteilung des Geldes an die kriminellen Mitarbeiter bestimmt haben.
Die Gruppe in Hochfeld, die sich auf zwei Gaststätten stützte, soll mit einer ähnlich gut organisierten Gruppe in Meiderich zusammengearbeitet haben, die von zwei Kiosken aus operierten. Die Banden sollen auch kräftig untereinander Geschäfte gemacht haben.
Mutmaßlicher Banden-Chef wurde ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen
Bereits im Vorfeld des Verfahrens legte der Hochfelder Banden-Chef ein umfangreiches Geständnis ab und leistete gegenüber den Ermittlungsbehörden kräftig Aufklärungshilfe. Deshalb gilt er als besonders gefährdet und wurde inzwischen in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen. Zusätzlich zu Justizwachtmeistern sicherten daher auch Polizisten den Sitzungssaal. Bildaufnahmen des Angeklagten waren verboten.
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Der drei Jahre jüngere Mitangeklagte soll spätestens ab September 2018 die rechte Hand des Chefs gewesen sein. Er soll über alle Geschäfte und Tätigkeiten der Gruppe im Bilde gewesen sein und einige Geschäfte sogar selbsttätig gemacht haben. Dabei soll er gerne das Risiko auf andere verlagert haben. Denn der 29-Jährige stand bei den Taten bereits wegen einschlägiger Delikte unter Bewährung.
Über die Verlesung der Anklageschrift kam das Verfahren am ersten Verhandlungstag nicht hinaus. Für den Prozess sind bis 18. September fünf weitere Sitzungstage vorgesehen.
Corona: Verfahren gegen insgesamt acht Angeklagte wurde aufgeteilt
Ursprünglich hatten sich die beiden Hauptangeklagten gemeinsam mit sechs Komplizen vor dem Landgericht verantworten sollen. Doch aufgrund der Corona-Pandemie war das so nicht mehr möglich. Das Verfahren wurde aufgeteilt. Die beiden Prozesse gegen die sechs Mitangeklagten begannen bereits vor zwei Wochen. Alle sechs hatten schon vor Beginn der Hauptverhandlung einer so genannten Verständigung zugestimmt, die ihnen für den Fall eines Geständnisses eine vergleichsweise milde Strafe zusichert. Die Prozesse gegen sie sollen Anfang August abgeschlossen werden.
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Die beiden Hauptangeklagten stehen einer Verständigung anscheinend bislang skeptisch gegenüber. Ihre Anwälte ließen durchblicken dass ihre Mandanten Strafen um die siebeneinhalb beziehungsweise sechs Jahre als zu hoch ansehen.