Duisburg. Familien aus Duisburg verbringen ihren Urlaub oft in der Türkei. Danach müssen sie in Quarantäne. Bislang meldeten sich nur 444 zurück.
Die erste Hälfte der Sommerferien ist vorüber. Viele Familien kommen aus dem Urlaub oder dem Besuch bei Verwandten aus Risikogebieten zurück nach Duisburg. Und müssen nach der Corona-Einreiseverordnung für 14 Tage in Quarantäne oder einen negativen Corona-Test vorlegen. Über ein Online-Formular müssen die Reiserückkehrer sich außerdem beim Gesundheitsamt melden. Eine Kontrolle ihrer Quarantäne scheint schwierig, die Strafen bei Verstoß sind aber hoch.
Antalya, Gaziantep, Istanbul oder Ankara – sieben Maschinen aus der Türkei landen am Montag am Düsseldorfer Flughafen. An Bord sind auch viele türkischstämmige Familien aus Duisburg, die traditionell die Sommerferien für einen Besuch bei der Verwandtschaft nutzen. In diesem Jahr hat dieser Heimaturlaub jedoch Folgen: Das Robert-Koch-Institut schätzt die Türkei aufgrund der Corona-Lage in dem Staat als Risikogebiet ein. Reiserückkehrer müssen sich also beim Gesundheitsamt melden und 14 Tage in Quarantäne. Einzige Alternative: Sie können einen aktuell-negativen Corona-Test vorlegen.
Duisburg: 600 Reiserückkehrer haben sich bislang zurückgemeldet
600 Reiserückkehrer haben sich bislang über das Online-Formular der Stadt Duisburg zurückgemeldet. 444 von ihnen kamen aus der Türkei, 22 aus Schweden, 20 aus Bosnien-Herzegowina, 10 aus Mazedonien. In das Formular zur Registrierung mussten sie ihre persönlichen Daten eingeben und Angaben zu ihrer Reise machen (Reiseland, Reisezeitraum, Datum der Rückkehr). In dem Formular ist auch die Corona-Einreiseverordnung hinterlegt. Rückkehrer müssen mit einem Häkchen versichern, dass sie sich beim Aufkommen von Symptomen beim Gesundheitsamt melden.
Ob die Zahl der Rückmeldungen gerade mit Blick auf die Türkei-Rückkehrer realistisch scheint, möchte die Stadt nicht sagen. In Duisburg leben etwa 40.000 Türken, hinzu kommen viele Familien mit türkischen Wurzeln.
Quarantäne für Reiserückkehrer ist schwer zu überprüfen
Die Einhaltung der Quarantäne und der Registrierungspflicht ist offensichtlich nur schwer zu kontrollieren. Denn: Daten über die Reiseaktivitäten seiner Bürger hat die Stadt grundsätzlich nicht. „Wir appellieren da an die Vernunft der Reiserückkehrer. Es geht ja darum, weitere Infektionen zu vermeiden und die Gesundheit der Mitmenschen zu schützen“, sagt Stadtsprecher Falko Firlus. Ähnliche Bitten gibt es auch aus den Rathäusern in Essen und Düsseldorf. Die Überwachung liegt generell im Zuständigkeitsbereich des Städtischen Außendienstes (SAD). Werden Verstöße festgestellt, kann es teuer werden: „Ein entsprechender Verstoß kann nach Paragraph 73 Infektionsschutzgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden“, unterstreicht Firlus.
Auch interessant
Vorerst gilt die Verordnung in Nordrhein-Westfalen bis 11. August, also bis zum Ende der Sommerferien. Für schulpflichtige Rückkehrer aus anderen Ländern würden die gleichen Regeln wie für Urlauber gelten, erklärt Stadtsprecher Firlus. Sollte das Urlaubsland als Risikogebiet einstuft sein, müssten sich die Personen beim Gesundheitsamt melden. Von dort werde dann entschieden, ob eine 14-tägige Quarantäne ausgesprochen werden muss.
Was passiert zum Schulstart?
Am ersten Schultag könnten also durchaus einige Plätze frei bleiben. Den Schulen könnte das zusätzliche Arbeit bescheren. Firlus sagt: „Sollte eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich sein, muss die Schule das im Rahmen ihrer Möglichkeiten – zum Beispiel durch Übermittlung von digitalen Unterrichtsinhalten und Lernen auf Distanz – regeln.
Formular auf der Homepage der Stadt Duisburg
- Die Reiserückkehrer sollten sich über das Online-Formular der Stadt melden. Dadurch erfolgt dann die Registrierung. Das Formular ist auf der Seite duisburg.de unter dem Bereich „Coronavirus“ verlinkt. Weitere Infos erhalten Rückkehrer auch über das städtische Servicecenter Call Duisburg 0203/940 000.
- Das Robert-Koch Institut (RKI) nennt auf seiner Internetseite (www.rki.de), welche Länder zum Corona-Risikogebiet zählen. Die Liste enthält Länder, in denen entweder ein erhöhtes Risiko besteht, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, oder in denen die Fallzahlen zwar niedrig sind, es aber zum Beispiel zu wenige Testkapazitäten gibt.