Duisburg. Wer aus einem Corona-Risikogebiet nach Duisburg zurückkehrt, muss in Quarantäne und sich beim Gesundheitsamt melden. Das geht nun auch Online.
Der verdiente Urlaub ist vorbei – doch dann können die Probleme erst richtig losgehen. Wer eine Reise in ein Corona-Risikogebiet unternimmt, sollte wissen, was das für die Rückkehr nach Duisburg bedeutet: Reisende müssen sich nicht nur sofort nach der Einreise unaufgefordert für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben, sondern nach der Ankunft auch das Gesundheitsamt über die Einreise informieren. Dies geht in Duisburg ab sofort auch über ein Onlineformular.
Das Onlineformular finden Reiserückkehrer auf der Internetseite www.duisburg.de/coronavirus. Unter dem Reiter „Infos für Reiserückkehr“ ist ein Link für die Meldung beim Gesundheitsamt hinterlegt.
Reiserückkehrer in Duisburg: Welche Länder gehören zum Risikogebiet?
Das Robert-Koch Institut (RKI) nennt auf seiner Internetseite (www.rki.de), welche Länder zum Corona-Risikogebiet zählen. Die Liste enthält Länder, in denen entweder ein erhöhtes Risiko besteht, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, oder in denen die Fallzahlen zwar niedrig sind, es aber zum Beispiel zu wenige Testkapazitäten gibt.
Auf dieser Liste, die von den zuständigen Ministerien wöchentlich überprüft wird, stehen auch einige beliebte Urlaubsziele – wie die Türkei und Ägypten. Wichtig für Urlauber: Ein Land kann als Risikogebiet bewertet sein, ohne dass eine handfeste Reisewarnung vorliegt. Urlauber sollten daher stets prüfen, in welche Kategorie ihr Reiseland fällt. Wer mit seinen Kindern in den Ferien in ein Risikogebiet fährt, sollte an den Unterrichtsbeginn denken. Es ist ratsam, spätestens 14 Tage vor dem ersten Schultag von der Reise zurückzukehren.
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Pflicht zur häuslichen Isolation kann wegfallen
In bestimmten Fällen lässt sich die Quarantäne allerdings umgehen: Die Pflicht zur häuslichen Isolation fällt weg, wenn Familien sofort nach Einreise ein ärztliches Attest in deutscher und englischer Sprache darüber vorlegen können, dass keine Anzeichen für eine Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus vorliegen. Der Test darf bei Einreise nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Dieses Zeugnis muss mindestens 14 Tage nach der Einreise aufbewahrt und nur auf Verlangen des Gesundheitsamtes vorgelegt werden, informiert die Stadt.