Duisburg. Wegen Mordes hat das Gericht einen Duisburger verurteilt. Im Dezember stürmte er in die Wohnung seiner Ex und stach auf einen 57-Jährigen ein.
Wegen des Mordes an einem Nebenbuhler in Hochfeld muss ein 34-Jähriger lebenslang in Haft. Entsetzt blickte der Angeklagte bei der Urteilsverkündung am Dienstag zur Richterbank, musste heftig schlucken. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg war am Ende eines vierwöchigen Verfahrens davon überzeugt, dass der Wanheimerorter am 19. Dezember 2019 einen 57-jährigen Mann heimtückisch in dessen Wohnung getötet hatte.
Nur wenige Stunden vor der Tat hatte der Angeklagte eine Textnachricht seiner Verlobten erhalten, die seinen Verdacht bestätigte: Die 33-Jährige hatt sich vom Angeklagten ab- und einem Nachbarn zugewandt. Der 34-Jährige hatte bereits befürchtet, dass sie ihn verlassen würde. Gegenüber Computer-Freunden hatte er gedroht, den Nachbarn krankenhausreif zu prügeln, falls sich sein Verdacht bestätige.
Mord an Nachbar in Duisburg: Mann trat Tür aus den Angeln
Noch während er mit der Zeugin chattete, hatte sich der Angeklagte auf den Weg nach Hochfeld gemacht. Vor der Wohnungstür des 57-Jährigen zog er eine Schreckschusspistole und ein Messer mit acht Zentimeter Klingenlänge. Dann trat er die Tür aus den Angeln und drang in die Wohnung ein. Im Schlafzimmer fand er seine Verlobte und deren Nachbarn bekleidet auf dem Bett liegend vor dem Fernseher. Der Angeklagte gab zunächst fünf Schüsse mit der Pistole ab, dann stach er auf den Mann ein. Der starb noch am Tatort.
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Der 34-Jährige hatte beteuert, er habe eigentlich nur die Schlüssel zur Wohnung der Ex-Freundin abgeben wollen. Doch vor der Tür des Nachbarn stehend, habe er Würgergeräusche gehört und Angst um die Frau bekommen. Der Angeklagte will in einem Gerangel nur drei Mal zugestochen haben. Wer die 16 anderen Stiche gesetzt habe, während er vor dem Haus auf die Polizei wartete, wisse er nicht, so der 34-Jährige, der den Verdacht damit auf die 33-Jährige lenken wollte.
Mordprozess: Kammer hatte keinen Zweifel an der Heimtücke
Was nicht gelang. Der Vorsitzende des Schwurgerichts bezeichnete diese Version als „frei erfundene Entlastungsstory.“ Denn spätestens als der 34-Jährige im Schlafzimmer stand, hätte ihm klar sein müssen, dass für die Frau keine Gefahr bestand. Stattdessen sei er ans Bett getreten. Ein Nachbar habe zudem nur einen Tumult gehört, dafür aber die verzweifelten Rufe der Zeugin, der Angreifer solle vom Opfer ablassen.
Die Verteidigung hatte Zweifel am Mordmerkmal der Heimtücke gehabt. Wie könne jemand, dessen Wohnungstür eingetreten und auf den zunächst mit einer Schreckschusswaffe geschossen worden sei, sich keines Angriffs auf seine Person versehen haben?
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Die Kammer beantwortete diese Frage so: Das Paar habe auch noch nach dem Eintreten der Tür entspannt beim Nachmittagskaffee auf dem Bett gelegen. Der Angeklagte habe dem Opfer keine Chance gelassen, weil er den 57-Jährigen durch die Schüsse mit der Pistole überraschte, während er die Distanz zum Bett überwand und sofort zustach. Ein zusammenhängendes Geschehen bei dessen Beginn der 57-Jährige noch völlig arg- und wehrlos gewesen sei. „Und angesichts der Vielzahl der Stiche gegen Hals, Kopf und Brust kann an einer Tötungsabsicht kein ernsthafter Zweifel bestehen“, so der Vorsitzende.
Für Mord gibt es nur lebenslang
Mörder ist laut Paragraf 211 des Strafgesetzbuches „wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“
Einzige vorgesehene Strafe ist – bei einem Erwachsenen – die lebenslange Freiheitsstrafe. Das heißt, dass der Angeklagte frühestens nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen werden darf. Durchschnittlich sitzen in Deutschland Straftäter, die zu einer lebenslangen Strafe verurteilt wurden, knapp 19 Jahre hinter Gittern.