Die Stadt Duisburg ist nicht verpflichtet, für den Katastrophenschutz zu bezahlen, will aber drüber nachdenken, ihren Anteil zu erhöhen.
Die Finanzierung des Katastrophenschutzes ist ein komplexes Bürokratieungetüm: Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt sind verpflichtet, den Schutz der Bevölkerung durch vier sogenannte Einsatzeinheiten sicherzustellen. Diese bestehenden aus der vorgeschriebenen und immer gleichen Zahl an Einsatzkräften und Fahrzeugen. In Duisburg unterhält das Deutsche Rote Kreuz zwei Einsatzeinheiten, der Malteser-Hilfsdienst und die Johanniter jeweils eine.
Die Kommune, der der Katastrophenschutz untersteht, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich an dessen Finanzierung zu beteiligen. Die Stadt Duisburg tut es trotzdem, 2019 mit insgesamt 6900 Euro. Davon entfallen 2155,75 Euro auf das DRK, 983,03 Euro auf den Malteser Hilfsdienst und 1228,47 Euro auf die Johanniter-Unfallhilfe. Den Restbetrag teilen weitere Hilfsorganisationen unter sich auf.
Stadt Duisburg will prüfen, ob sie Eigenanteil ausbauen kann
Das reicht bei Weitem nicht, um die Verluste durch die Corona-Pandemie zu decken. Der Stadt ist das Problem bekannt, erstmals haben die Leiter von DRK, Johannitern und Maltesern Ende April um Hilfe gebeten. „Um die Hilfsorganisationen in der aktuellen Situation zu unterstützen und ihre Einsatzfähigkeit aufrecht zu erhalten, werden momentan Lösungen zur Unterstützung gesucht“, sagt Stadtsprecher Malte Werning. „Hierbei wird auch geprüft, ob die Stadt ihren Anteil ausbauen kann. Da sich die Beteiligten momentan noch in der Abstimmung befinden, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidungen“, teilt er mit.
Auch dem Innenministerium ist die Situation der Hilfsorganisationen bewusst, auch wenn das Ausmaß laut Sprecher Matthias Gebler noch nicht bekannt ist: „Bisher haben einzelne Repräsentanten von Hilfsorganisationen gegenüber dem Ministerium nur angedeutet, dass es finanzielle Engpässe gebe, ohne diese genau zu benennen“, sagt er. Gebler weist darauf hin, dass die Kosten für Aufträge bei Amtshilfe – wie auch im Rahmen der Massen-Coronatests in Duisburg – stets erstattet würden.
NRW-Innenministerium in engem Dialog mit ehrenamtlichen Einsatzeinheiten
„Außerdem kann dazu auch das für den Katastrophenschutz vorgesehene Material, zum Beispiel landeseigene Einsatzfahrzeuge, verwendet werden. Zusammen dürfte das die finanziellen Ausfälle der Hilfsorganisationen im Sanitätsdienst mindestens teilweise kompensieren“, sagt er. Das Land NRW stehe mit den ehrenamtlichen Helfern in engem Dialog darüber, wie die Einsatzeinheiten für den Katastrophenschutz leistungsfähig bleiben können. „Dabei geht es nicht nur um finanzielle Fragen, sondern auch um die Struktur der Einheiten und auch zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes“, so Gebler.