Duisburg. Bereitwillig ließ ein Duisburger (32) Polizisten in seine Wohnung. Dort wartete auf die Beamten eine Drogenplantage mit 36 Pflanzen.

Vor Gericht gibt es Dinge, die sind so schräg, dass man sie nicht besser erfinden könnte. Das trifft auch auf den Prozess gegen einen 32-Jährigen aus Duisburg zu, der wegen Drogenhandels vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz stand. Eigentlich hatte ihn die Polizei festnehmen wollen, weil der Mann eine Geldstrafe von 900 Euro nicht bezahlte und eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten sollte. Dabei stießen die Beamten auf eine Drogenplantage.

Freiwillig hatte der Angeklagte die Ordnungshüter am 17. März in seine Wohnung gelassen. Die Polizisten konnten den durchdringenden Geruch nach Marihuana und das im Wohnzimmer in einer Schale liegende Drogenmaterial allerdings nicht ignorieren. Bei einer Durchsuchung fanden sie eine Drogenplantage mit 36 Pflanzen. Die Beamten sammelten insgesamt rund 500 Gramm Rauschgift ein.

Duisburg: Selbst angebaute Drogen waren von schwacher Qualität

„Das Meiste war für meinen Konsum gedacht“, erklärte der Angeklagte. Er räumte aber ein, einen Teil auch an Bekannte abgegeben zu haben. „Allerdings war das eine ziemlich miese Qualität“, schränkte der 32-Jährige ein. Ein Wirkstoffgutachten bestätigte das: Der Anteil des berauschenden THC betrug gerade einmal zwei Prozent. Nur ein Bruchteil dessen, was ein Spitzenprodukt enthält. „Ich bin ja kein Profi“, entschuldigte sich der Angeklagte.

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Der hätte seine Ersatzfreiheitsstrafe übrigens beim Besuch der Polizei noch abwenden können: Die Beamten fanden 1200 Euro. „Allerdings hat er zugegeben, dass es aus Drogenverkäufen stammte“, berichtete eine Zeugin.

Mutmaßliche Käufer-Liste entpuppte sich als etwas völlig anderes

Eine handschriftliche Liste begründete zudem den Verdacht, dass der Angeklagte in großem Stil mit Drogen handelte. Hinter seltsamen Namen und Nummern vermuteten Ermittler Personen, an die er Rauschgift verkaufte. Der 32-Jährige hatte eine harmlosere Erklärung: „Es war nur eine Liste mit Spielernamen aus einem Online-Game.“ Der Vorsitzende des Schöffengerichts überprüfte die Angaben umgehend per Smartphone und stieß dabei auf ein Spiel, in dem es ausgerechnet um den Konkurrenzkampf von Drogenkartellen geht. Nur in der Fantasie-Welt hatte der Angeklagte sogar mit Tonnen Rauschgift gehandelt.

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Angesichts der Gesamtumstände kam der 32-Jährige mit 18 Monaten Bewährung davon. Drei Jahre lang muss er sich nun straffrei führen und wird der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt. Der soll unter anderem darauf achten, dass der Angeklagte Kontakt zur Suchtberatung aufnimmt.