Duisburg. In einem Sex-Chat hat ein Duisburger (24) mit 12 und 13 Jahre alten Mädchen geschrieben. Jura-Student musste sich dafür vor Gericht verantworten.

Was ein 24-jähriger Duisburger 2017 und 2018 in Internetchats betrieb, nennen manche verharmlosend „Dirty Talking“. Auf gut Deutsch kann man so etwas auch einfach als „Schweinkram“ bezeichnen, insbesondere dann, wenn Gesprächs- oder besser Schreibpartner noch minderjährig sind. Das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verurteilte den Mann wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe.

Man konnte den Staatsanwalt schon ein wenig bemitleiden: Seitenweise musste er bei der Verlesung der Anklageschrift Zitate verlesen, die man nicht einmal nach Mitternacht auf einem Privatsender bringen dürfte. Und dabei waren jene, denen der Angeklagte die schonungslosen Sex-Beschreibungen geschickt hatte, 12 und 13 Jahre alte Mädchen gewesen.

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Die Texte im Chat ließen wenig Zweifel daran, dass der Angeklagte das auch wusste. „Ich war viel auf einschlägigen Plattformen unterwegs“, gab der 24-Jährige zu. Aber er habe es fast ausschließlich mit erwachsenen Frauen zu tun gehabt. „Mein großer Fehler war, dass ich nicht sofort Schluss gemacht habe, als ich merkte, dass einige noch minderjährig waren.“ Im Gegenteil: Eines der Mädchen brachte er sogar dazu, pornografische Aufnahmen von sich zu machen und dem Mann, der sich als 16-Jähriger ausgab, zu schicken.

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Das für die Jugendschutzsache zuständige Jugendschöffengericht setzte am Ende eine 21-monatige Haftstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Dabei berücksichtigten die Richter insbesondere, dass der Angeklagte den jungen Zeuginnen mit seinem Geständnis eine Vernehmung im Zeugenstand ersparte und er bislang noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Bestraft ist der 24-Jährige ohnedies schon reichlich: Sein Jura-Studium kann er nämlich an den Nagel hängen. Mit einer Vorstrafe von mehr als 12 Monaten wird er nicht mehr als Anwalt zugelassen werden.