Duisburg. Ein Blumentopf ist im Juni 2019 durch ein Treppenhaus in Duisburg geflogen und hat einen Kratzbaum zerstört. Kurioser Fall landete vor Gericht.

„Der Flug des Phoenix“ heißt ein Hollywood-Streifen um die „Auferstehung“ eines in der Wüste abgestürzten Flugzeuges. Würde man das Verfahren verfilmen, das jetzt vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz seinen Abschluss fand, könnte das Epos „Der Flug des Blumentopfes“ heißen. Der Film wäre vielleicht nicht ganz so spannend und sicher deutlich kürzer, aber kaum weniger skurril.

Dass am 17. Juni 2019 ein Blumentopf durch das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in Wanheimerort flog, stand am Ende des Prozesses fest. Und auch, dass er einen im Wohnungsflur eines Nachbarn abgestellten Katzenkratzbaum zerstörte.

Duisburg: Blumentopfwurf zerstörte Katzenkratzbaum

Bereits im Januar hatte sich der Strafrichter mit dem Fall befassen müssen. Der Angeklagte gestand damals, er habe den Topf aus Wut geworfen, weil ein Nachbar – Besitzer des Kratzbaumes – seinen Namen für Betrügereien genutzt habe, die ihn als Hartz-IV-Empfänger zuletzt eine hübsche Stange Geld gekostet habe. „Als ich mit ihm reden wollte, hat er einfach die Tür zugemacht. Da habe ich den Topf gegriffen.“

Folge: Der Strafrichter gab einen rechtlichen Hinweis, dass statt wegen der angeklagten Sachbeschädigung auch eine Verurteilung zu versuchter gefährlicher Körperverletzung erfolgen könne. Weil dem bereits vorbestraften Angeklagten in diesem Zusammenhang auch noch der Widerruf einer Bewährung drohte, war ihm ein Pflichtverteidiger beigeordnet worden.

Verfahren wurde gegen Arbeitsleistung eingestellt

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Bei der Neuauflage sah es – mit Anwalt – im Handumdrehen deutlich besser für den 39-Jährigen aus: Ein leicht überarbeitetes Geständnis weckte nicht nur deutliche Zweifel daran, dass der Angeklagte den Nachbarn etwa verletzen wollte, sondern ließ auch den Schluss zu, dass er auf keinen Fall den Kratzbaum ruinieren wollte.

Die beteiligten Juristen hielten es für geraten, dem Fall nicht noch mehr Ehre anzutun und stellten das Verfahren ein. Bevor die Akte endgültig geschlossen werden kann, muss der Angeklagte allerdings noch 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.