Duisburg. Der Hund eines Juristen hat in Duisburg einem 34-Jährigen ins Bein gebissen. Der Fall landete vor Gericht. Dort gab es widersprüchliche Aussagen.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung stand ein 80 Jahre alter Jurist vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Nein, es ging nicht um einen Verkehrsunfall. Es ging um den Vierbeiner des Anwalts. Der biss am 23. August 2018 vor einem Supermarkt in Hüttenheim einem Passanten ins Bein. Jedenfalls war der Strafrichter davon überzeugt.

Zu dem Verfahren kam es, weil der 80-Jährige gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegte. Eine Geldstrafe von 3000 Euro hatte das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft ausgesprochen, allerdings unter Strafvorbehalt. Das bedeutet, der Hundebesitzer hätte nichts bezahlt, falls er sich in nächster Zeit nicht eines weiteren Vergehens schuldig gemacht hätte. Doch der stellte sich – verteidigt von seinem Sohn und Kollegen – vor dem Amtsgericht.

Angeklagter bestritt alles, außer dass der Hund seiner war

„Der Mann ist ganz dicht am Hund vorbei gegangen“, erklärte der Angeklagte. „Der Hund hat sich erschreckt und gebellt.“ Da habe sich der angebliche Geschädigte zu Boden fallen lassen und sich das Bein gerieben. „Wir haben dem Mann noch gesagt, dass man vom Reiben auch keine Wunde kriegt.“ Und überhaupt habe ja nicht er, sondern seine Frau den Hund geführt.

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Es sei der Angeklagte gewesen, der den Vierbeiner nicht halten konnte, widersprach der Geschädigte. „Der Hund hing plötzlich in meiner Wade. Das hat weh getan. Als ich mein Bein festhielt, ist auch ein wenig Blut gekommen.“ Der 34-Jährige rief die Polizei. Erst recht, nachdem die Frau des Angeklagten die Sache mit den Worten abgetan haben soll: „Es gibt ja keine Zeugen. Der kann nichts beweisen.“

Zeuge konnte Attest und Foto vorweisen

Die Ordnungshüter mussten nicht kommen: Der 80-Jährige gab, kaum dass seine Frau im Laden verschwunden war, freiwillig seine Personalien heraus. Der Geschädigte ging gleich danach zum Arzt, der eine kleine Wunde attestierte. Auch ein Foto konnte der 34-Jährige vorweisen, als er Anzeige erstattete.

Die Ehefrau des Angeklagten (76) war dennoch sicher. „Der hat nur geschauspielert. Wahrscheinlich wollte er nur Schmerzensgeld.“ Ansonsten verstrickten sie und der Angeklagte sich in Widersprüche. Der Strafrichter, der vor der Aussage der Ehefrau noch eine Einstellung des Verfahrens angeregt hatte, die der 80-Jährige zurück wies, war am Ende sicher, dass sich der Anwalt einer fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht habe. Der Senior muss nun 1300 Euro Geldstrafe (20 Tagessätze zu je 65 Euro) zahlen.