Duisburg. Aus Wut hat ein Duisburger mit einem Blumentopf nach seinem Kontrahenten geworfen. Mit der Aussage vor Gericht bringt er sich in Schwierigkeiten.

Das lief für einen 39-jährigen Wanheimerorter aber richtig schlecht: Wegen Sachbeschädigung stand er vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Mit dem Wurf eines Blumentopfs habe er einen Kratzbaum zerstört, wurde ihm vorgeworfen. Doch nun droht ihm eine Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Er und der Zeuge, in dessen Wohnung der Kratzbaum steht, hätten seit einiger Zeit kein gutes Verhältnis mehr. „Er hat unter meinem Namen einen Vertrag abgeschlossen. Deshalb habe ich nun 2800 Euro Schulden.“ Am Tattag habe er bei dem Mann angeklopft, weil er vermutete, dass sich ein gemeinsamer Bekannter in dessen Wohnung aufhielt.

Duisburger: „Da ist mir die Sicherung durchgegangen.“

Der Zeuge habe geöffnet und sofort sehr unwirsch reagiert. „Da ist mir die Sicherung durchgegangen.“ Der Angeklagte griff einen Blumentopf, der vor der Wohnungstür stand, und warf ihn auf den Zeugen. „Der hat genau in dem Moment aber die Tür zugemacht. Der Topf traf nur die Tür und den Türrahmen.“

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Den Kratzbaum könne er gar nicht getroffen haben, so der Angeklagte, da der viel zu weit hinten in der Wohnung stehe. „Der Kratzbaum ist mir jetzt mal völlig egal“, meinte der Strafrichter trocken. Und erteilte zur Überraschung des Angeklagten den rechtlichen Hinweis, dass nunmehr auch eine Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Frage komme.

Bewährungsversager wird ein Pflichtverteidiger beigeordnet

Auf Nachfrage des Richters wünschte der 39-Jährige angesichts dieser Entwicklung einen Anwalt. Den bekommt er nun auch. Da der Wanheimerorter bereits doppelt unter Bewährung stand und ihm deshalb im Falle einer Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung ein Aufenthalt hinter Gittern von weit über einem Jahr droht, wird das sogar ein Pflichtverteidiger sein.

Eine Woche lang hat der Angeklagte nun Zeit, einen Verteidiger zu benennen. Tut er das nicht, bestimmt das Gericht den Verteidiger. In einigen Wochen wird das Verfahren dann noch einmal von vorne beginnen.