Duisburg. Wegen einer Getränkerechnung kam es vor einem Kiosk in Marxloh zu einer Massenschlägerei. Gegen drei Beteiligte sprach das Gericht ein Urteil.
Mit milden Strafen endete vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz das Verfahren gegen zwei 30 und 43 Jahre alte Männer und eine 42-jährige Frau. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurden sie zu Bewährungsstrafen zwischen acht und zwölf Monaten verurteilt. Die Angeklagten waren am 3. Juni 2017 an einer Massenschlägerei vor einem Kiosk an der Kaiser-Wilhelm-Straße in Marxloh beteiligt gewesen.
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Offenbar war ein Streit darüber entstanden, wer eine Getränkerechnung bezahlen sollte. In dessen Verlauf wurde ein Mann von mehreren der meist alkoholisierten Kiosk-Gäste attackiert. Auch die Angeklagten hatten dabei mitgemischt. Mehr als einige Schläge und ein Tritt konnte ihnen aber nicht bewiesen werden.
Duisburg: Schlag mit einer Flasche war dem Trio nicht zuzurechnen
Die Anklage hatte ursprünglich auf versuchten Totschlag gelautet. Doch schon nach dem ersten Verhandlungstag hatte sich abgezeichnet, dass das Urteil anders lauten würde. Die drei Angeklagten wurden nach zum Teil sechsmonatiger Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt.
Dass der Geschädigte im Verlauf der Schlägerei auch durch den Schlag mit einer Flasche verletzt worden war, konnte das Gericht den Angeklagten nicht zurechnen. Und auch von einem Tötungsvorsatz war am Ende des Prozesses keine Rede mehr.
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Zu Gunsten der Angeklagten wirkten sich deren Geständnisse aus. Nur der 30-jährige Angeklagte, der mit zehn Monaten die höchste Bewährungsstrafe erhielt, war vorbestraft. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Schlussvortrag zwar ebenfalls Bewährungsstrafen gefordert, denn auf die besondere Gefährlichkeit der Tat hingewiesen: „Es waren nicht nur die drei Angeklagten, die aus einem nichtigen Anlass auf einen einzigen, weitgehend wehrlosen Menschen losgingen.“