Duisburg. Ein Duo soll aus einer Fachfirma ein Fenster gestohlen haben. Ein schräger Fall für eine Berufungskammer des Landgerichts Duisburg.

Er habe für einen Bekannten ein Fenster abholen wollen, beteuerte ein Angeklagter vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz in Duisburg. „Der ist Taubenzüchter, so wie ich“, so der 25-jährige Duisburger. Dabei wollte das überhaupt niemand wissen. Denn der Mitangeklagte im ungewöhnlichen Berufungsverfahren fehlte: Der Oberhausener (35) liegt im Krankenhaus. Gemeinsam soll das Duo am 19. Dezember 2018 ein Fenster gestohlen haben.

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In der Dämmerung sollen die Männer zur Rampe eines Fachgeschäftes für Türen und Fenster gestiefelt sein und sich ein Fenster geschnappt haben. Viel Spaß hätten die beiden, wären sie nicht erwischt worden, an der Beute wohl in keinem Fall gehabt: Das Fenster war defekt und sollte an den Hersteller zurück geschickt werden. Das Amtsgericht hatte den vorbestraften 35-Jährigen zu sechs Monaten Gefängnis verdonnert. Der 25-Jährige kam mit drei Monaten auf Bewährung davon.

Verteidiger verstand die Welt nicht mehr

Der Verteidiger des älteren Angeklagten zeigte sich trotz der Tat wenig amüsiert. „Ich habe so etwas nicht für möglich gehalten“, beschwerte sich der Jurist, um dessen Beiordnung es Verwirrung gab und der die Akten erst seit wenigen Tagen kennt. Sein Vorgänger habe allerdings deutlich schlechtere Chancen gehabt, so der Anwalt. „Offenbar bemerkte das Amtsgericht erst am Tag der Verhandlung, dass es sich um einen Fall notwendiger Verteidigung handelte.“

Der buchstäblich in letzter Minute bestellte Pflichtverteidiger habe ohne Aktenkenntnis agiert. „Das erklärt vermutlich, wieso wichtige Punkte im Urteil nicht berücksichtigt wurden“, wetterte der Verteidiger. „Mein Mandant war erst kurz zuvor nach einer Hirnoperation aus dem Krankenhaus entlassen worden, er trug bei der Tat noch einen Zugang und eine Pumpe, mit der ihm Medikamente verabreicht wurden.“

25-Jähriger legte falsches Rechtsmittel ein

Der 25-jährige Taubenzüchter lächelte derweil versonnen in die Runde. Sein Anwalt, auf den er bei der Berufung verzichtete, hatte fristgerecht Berufung eingelegt. Das hatte den Duisburger nicht daran gehindert, zeitgleich zur Geschäftsstelle des Landgerichts zu marschieren und irrtümlich Revision einzulegen.

„Sie sollten erwägen, ob sie das Urteil wirklich anfechten wollen“, riet ihm der Vorsitzende der Berufungskammer. „Es könnte nämlich gut sein, dass die Bewährungsstrafe im Falle einer Verurteilung in eine Geldstrafe umgewandelt wird.“ Der Angeklagte will darüber nachdenken. Zeit hat er bis zu einem neuen Termin genug.

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