Duisburg. Ein 37-Jähriger aus Duisburg hat das Vermögen seines Vaters verzockt und Hotels betrogen. Vor Gericht berichtete von seinem Leben.
Wegen mehrfachen Betruges und Untreue fand sich ein 37-jähriger vor dem Amtsgericht wieder. In den Jahren 2015 bis 2017 hatte er zwei Hotels und zwei Autokäufer betrogen und seinen eigenen Vater um dessen Vermögen in Höhe von mehr als 80.000 Euro gebracht. Mit dem Motiv für die Taten hielt der geständige Angeklagte vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz nicht hinter dem Berg: „Ich bin spielsüchtig geworden“, gestand er.
Seine Mutter sei erbärmlich an einem Krebsleiden verstorben, berichtete der 37-Jährige. „Mein Vater hatte zu dieser Zeit nichts Besseres zu tun, als sich zu betrinken.“ Davon habe auch ein Schlaganfall den Mann nicht abhalten können. „Ich habe mich trotzdem weiter um ihn gekümmert“, erzählte der Angeklagte. „Ich habe ihm das Geld eigentlich abgenommen, damit er es nicht vertrank.“ Doch dann habe er es verspielt.
Spielsucht: Angeklagter legte rückhaltloses Geständnis ab
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Denn inzwischen besuchte er immer öfter Casinos und Spielhallen. „Um mich abzulenken. Und dann konnte ich nicht mehr anders.“ Probleme hatte er reichlich: Eine Geschäftsidee des 37-Jährigen scheiterte, die Frau verließ ihn mitsamt gemeinsamem Kind. Aufgrund seiner Schulden beging er weitere Betrügereien. „Irgendwann habe ich dann mal neben meinem Jungen gelegen und mir wurde plötzlich klar, dass es so nicht weiter gehen kann.“
Seitdem, so der Angeklagte, habe er keine Spielhalle mehr betreten. Demnächst – ohne die Coronakrise wäre es schon so weit gewesen – kann er einen Job als Angestellter aufnehmen. „Ich will meinem Kind ein Vorbild sein“, so der 37-Jährige. „Ich hoffe, sie geben mir eine Chance dazu.“
Schöffengericht gab 37-Jährigem Bewährungschance
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Das Schöffengericht gab sie ihm. Eine Haftstrafe von 21 Monaten wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Den Ausschlag dafür gaben das Geständnis, eine positive Sozialprognose und die Tatsache, dass die Taten nun schon eine ganze Weile zurück lagen.